Das Asylbewerberleistungsrecht ist eine Materie, die einerseits rechtlich kompliziert geregelt ist, andererseits unter besonderer Beachtung der öffentlichen Meinung steht. Zahlreiche komplexe gesetzliche Querverweise erschweren die Lesbarkeit der Vorschriften und die Zuordnung der Maßnahmen. Hier als Sozialbehörde sachlich korrekte Bescheide zu erteilen, die zugleich dem teilweisen Druck einer eher oberflächlich informierten Öffentlichkeit standhalten, gehört zu den Herausforderungen des Asylbewerberleistungsrechts. Ihnen die notwendige Sicherheit in der Gesetzesanwendung zu verschaffen und Sie zugleich davor zu bewahren, anfechtbare Leistungsentscheidungen zu treffen, ist Ziel der nachfolgenden Darstellung.

Der Text beschränkt sich auf die Erläuterung der Sanktionen des § 1a AsylbLG und soll Ihnen einen schnellen Überblick über die Materie verschaffen. Er basiert auf einem Online-Seminar von Christina Langer aus dem Sommer 2021. Frau Langer ist Richterin am Landessozialgericht Baden-Württemberg und als Autorin und Dozentin bei kommunalen Bildungsträgern bundesweit bekannt.

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Christina Langer
Christina Langer ist Richterin am Landessozialgericht Baden-Württemberg. Nebenberuflich ist sie als Referentin und Autorin tätig. So verfasst sie z.B. praktische Rechtsinformationen für eGovPraxis Asylbewerberleistungen.
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