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Recht & Verwaltung17 Mai, 2021

In der Krise Schule führen

Botho Priebe | Direktor a.D., Institut für Schulische Fortbildung und Schulpsychologische Beratung des Landes Rheinland-Pfalz

Krisen gehören im persönlichen und sozialen Leben sowie ebenso in gesellschaftlichen und globalen Zusammenhängen dazu. Es gibt kein Leben ohne Krisen; entscheidend ist, ob Prävention, Lösungen und deren Nachhaltigkeit gelingen, und ob der Umschlag von Krisen in Katastrophen vermieden werden kann.
Nach Ausbruch der Corona-Pandemie hat es in Deutschland ein weitgehend effektives Krisenmanagement der politisch Verantwortlichen und im Gesundheitssystem gegeben. Die Entwicklung der Infektionsdaten macht das auch im internationalen Vergleich sehr deutlich. Die Kultusministerkonferenz hat Ende April 2020 im Auftrag der Ministerpräsidenten und der Bundesregierung Empfehlungen für schulische Präventionsmaßnahmen vorgelegt, die von den zuständigen Bildungs-, Gesundheits- und Innenministerien in den Ländern im Gesamtrahmen politischer Steuerung engagiert, verantwortlich und effektiv auf den Weg gebracht wurden. Was bedeutet das für die Schulen?

Was Schulen gewährleisten müssen und worauf es dabei ankommt

Schülerinnen, Schüler, Lehrkräfte und Eltern wünschen sich und wollen im Schulalltag geschützt, sicher und gesund sein. Eigentlich steht das immer – aber jetzt ganz besonders – im Fokus der Erwartungen an die Schule. Konzepte und Erlasse zu gesunden und sicheren Schulen hat es bisher schon in Hülle und Fülle
gegeben. Aber mit der Corona Krise ist in den Schulen – im Verhältnis zu anderen Krankheitsrisiken – eine so noch nicht gekannte und darum singuläre Gefährdungssituation entstanden, in der es bislang keine wirksamen Medikamente gibt. Schutz können gegenwärtig nur klare Hygieneregeln bieten, die verpflichtend und verantwortlich eingehalten werden müssen – überall, von allen und auch in allen Schulen! Bei den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz an die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten ging es um Kern um ein verbindliches Hygienekonzept, das jede Schule erarbeiten und verantwortlich umsetzen muss und das die nachfolgenden Aspekte umfassen muss:

  • Einhaltung von Sicherheitsabständen/Abstandsregeln
  • Mund- und Nasenschutz (»Maske«)
  • Waschen und desinfizieren der Hände
  • Beachtung der »Husten- und Niesetikette«
  • Regelmäßige Reinigung und Durchlüftung aller Schulräume
  • Verbindung vom schulischem Präsenzunterricht und häuslichem Lernen (analoges und digitales Lernen)
  • Kein schulexterner Unterricht in Sportstätten, Werkstätten, Laboren etc.
  • Aufteilung von Klassen und Parallelunterricht für Lerngruppen geteilter Klassen
  • Konstante Klassen/Lerngruppen, keine äußere Differenzierung
  • Zeitliche Entflechtung von Unterrichtsbeginn und Pausen für Klassen und Jahrgänge
  • ggf. Befreiung vom Präsenzunterricht für Schülerinnen und Schüler mit Vorerkrankungen wegen möglicher weiterer gesundheitlicher Gefährdungen
  • ggf. Befreiung vom Präsenzunterricht von Lehrkräften, die über 60 Jahre alt sind und die ggf. Vorerkrankungen haben und deswegen gesundheitlich besonders gefährdet sind
  • Schuljahr 2019/2020: Wechselseitige Anerkennung von Schulabschlüssen, Abschlusszeugnissen und Abschlussprüfungen der Länder untereinander – unabhängig von den ggf. Corona bedingten länderspezifischen Gegebenheiten für die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern am Präsenzunterricht.

»Schulleitungen und Kollegien sind für die Erarbeitung und verbindliche Umsetzung ihrer schulspezifischen Hygienekonzepte […] verantwortlich.«

Schulleitungen und Kollegien sind für die Erarbeitung und verbindliche Umsetzung ihrer schulspezifischen Hygienekonzepte nach diesen Maßgaben und ggf. deren länderspezifische Ergänzungen verantwortlich. Dabei müssen zwei grundlegende Voraussetzungen berücksichtigt werden:

Bei aller Relevanz und Wirksamkeit langfristiger kooperativer und partizipativer Schulentwicklung galt es gleichwohl, die schuleigenen Hygienekonzepte umgehend zu erarbeiten und verbindlich umzusetzen. Sie waren und sind weder bloßes Additum von Schulleitbildern und Schulprogrammen noch autoritär aufgesetzte Imperative, die vermeintlich quer zu pädagogischer Schulentwicklung stehen. Partizipation, Kommunikation und Konsensbildung sind zwar wesentliche Voraussetzungen von Wirksamkeit und Verantwortungsübernahme, aber der krisenbedingte Zeitdruck erzwingt umgehendes Handeln. Der Vorrang von Gesundheit, Sicherheit und Schutz aller Schulbeteiligten hat ultimative Geltung und steht nicht zur Disposition bzw. ist vermeintlich nur für Interessierte relevant.

»Schulleitungen haben eine Art »Letztverantwortung« für die Qualität ihrer Schulen und für Sicherheit und Schutz in der Krise.«

Schulleitungen haben eine Art »Letztverantwortung« für die Qualität ihrer Schulen und für Sicherheit und Schutz in der Krise. Ggf. müssen sie sich in einem Dilemma verhalten, das zwischen dieser ultimativen Geltung schuleigener Hygienekonzepte einerseits besteht und den zeitlichen Erfordernissen innovativer Schul- und Unterrichtsentwicklung andererseits. Regelverletzungen sollten generell von Lehrkräften und Schulleitungen thematisiert werden und – jetzt in der Krise – unbedingt. Mit Lehrkräften, die sich nicht an das schuleigene Hygienekonzept halten, werden Schulleitungen das Gespräch suchen und führen und ggf. aber auch klar und unmissverständlich dienstliche Anweisungen erteilen mit ggf. dienstlichen Konsequenzen bei deren Nichtbeachtung.

Führungskonzepte zur Orientierung für Schulleitungshandeln

Je weiter Schulen bereits als »lernende Schulen« unterwegs sind und ihre Schulleitungen dabei mit innovativem Führungsverhalten steuern, umso weniger werden diese Schulleitungen sich restriktiv verhalten oder sogar explizit als Dienstvorgesetzte handeln müssen. Ein Blick auf die Szenerie und fast unüberschaubare Vielfalt solcher innovativen Führungskonzepte kann zunächst ein wenig ratlos machen; aber unter der Frage nach effektivem Führungshandeln in der Krise schärft sich der Blick und legt
Präferenzen nahe.

Der Horizont von Führungskonzepten ist weit gespannt – bspw.: Wertschätzende, Transaktionale, Dialogische, Situative, Distributive, Laterale, Agile, Digitale, Systemische, Konfluente, Pädagogische Führung… Ob alle diese (u.a.) Konzepte ihre Wirksamkeit hinreichend evidenzbasiert belegen können, soll hier nicht diskutiert werden. Dass Schulleitungshandeln »als zentrales Steuerungselement im Gesamtzusammenhang einer neuen Steuerung im Schulsystem« aber bedeutsam und wirksam sein kann, hält Bonsen nach eingehender Diskussion »auch für empirisch gerechtfertigt«. Das gilt auch im Corona-Kontext. Da der Begriff »Führung« aus der Zeit der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft unheilvoll belastet ist, wird in den deutschen Fachdiskussionen der angelsächsische Begriff »Leadership« häufig synonym mit Führung gebraucht. Ich orientiere mich bei der Frage nach effektiver Führung in der Corona Krise nachfolgend vorallem an zwei Leadership-Konzepten:

  • »Distributed Leadership«: Unter gemeinsam abgestimmten oder (coronabedingt) vorgegebenen Zielen delegiert die Schulleitung Aufgaben zur verantwortlichen Wahrnehmung an Steuergruppen, Gremien und Konferenzen als »professionellen Lerngemeinschaften« bei Vereinbarung von Produkten Vorlageterminen und Rückmeldungen.
  • »Konfluente Führung«: Die Schulleitung agiert als Team und kooperiert mit dem mittleren Schulmanagement – Steuergruppen, Fachkonferenzen, Klassenleitung, Jahrgangs-, Stufen- und Abteilungsleitungen. Dabei ist das Schulleitungsteam vor allem für die systematische Delegation von Aufgaben, deren Evaluation und systemische Koordination verantwortlich. 

Im Zusammenhang dieser Leadership-Konzepte ist überhaupt und erst recht in der aktuellen Krisensituation kompetentes und verantwortliches Führen, Leiten, Delegieren, Beraten, Kommunizieren, Evaluieren, Entscheiden, Umsetzen und ggf. Durchsetzen von und durch Schulleitungen entscheidend.

Konkretes Schulleitungshandeln

Gegenwärtig sind alle Schulen mit der Einhaltung und ggf. Anpassung ihrer Hygienekonzepte befasst. Wie sollten Schulleitungen dabei führen und handeln? Für das erweiterte Schulleitungsteam standen/stehen folgende Aufgaben an, wobei die dienstliche Letztverantwortung bei der Schulleitung verbleibt:

  • Kenntnisgabe/Versand (analog und digital) des aktuellen schuleigenen Hygienekonzepts an alle Schulbeteiligten Revision des Stundenplans: Organisation von Klassengrößen und konstanten Lerngruppen, Raumpläne, Verteilung der Fachlehrkräfte auf die Lerngruppen, Pausenaufsichten und zeitliche
    Differenzierung/Entflechtung der Klassen/Lerngruppen bei Unterrichtsbeginn und Pausenzeiten
  • Klärungen und Veranlassungen – ggf. mit Amtsarzt und Schulaufsicht:
    Lehrkräfte mit Vorerkrankungen und über 60 Jahre alt: ggf. Befreiung vom Präsenzunterricht und Beauftragung mit häuslicher Arbeit
    Schülerinnen und Schüler mit Vorerkrankungen: ggf. Befreiung vom Präsenzunterricht und digitale Teilnahme am Unterricht (wenn technisch möglich)
  • Einrichtung und Beauftragung einer Arbeitsgruppe »Schuleigenes Digitalkonzept« zur Vorlage bei Schulleitung, Kollegium, Personalrat, Schulkonferenz, Schulträger und Schulaufsicht.
    Mitglieder: Systemadministrator der Schule, Datenschutzbeauftragte, ausgewählte Fachkonferenzleitungen, einzelne Steuergruppenmitglieder
  • Beauftragung der Fachkonferenzen mit Auswahl und Aufbereitung von Unterrichtseinheiten für digitales Distanzlernen bei coronabedingten Schul- oder Klassenschließungen; Abstimmung der Fachkonferenzen untereinander
  • Aufgabenklärungen, Aufgabenverteilung und Aufgabenwahrnehmung im Rahmen des Hygienekonzepts durch alle Kollegiumsmitglieder und das weitere Schulpersonal (Lehrerinnenkonferenz und schriftliche Beauftragung; Mitwirkung der Personalvertretung)
  • Aushang des schuleigenen Hygienekonzepts in allen Schulräumen
  • Regelmäßige Reinigung aller Schulräume; Desinfektionsmittel an allen einschlägig relevanten Orten im Schulgebäude; häufige und regelmäßige Durchlüftung aller Schulräume
  • Versand/Mitgabe eines Elternbriefs mit beigefügtem Hygienekonzept in allen Sprachen der Herkunftsländer von Eltern der Schülerinnen und Schüler zur Information über das Hygienekonzept und mit der Bitte um mitverantwortliches Verhalten
  • Weitere anlassbezogene Kommunikation mit den Eltern (analog/digital); wertschätzende Rückmeldungen und ggf. Problemanzeigen.

Auftrag/Bitte zur Erarbeitung eines Unterrichtskonzepts für ein oder zwei Unterrichtsstunden (in allen Klassen) zur Bedeutung des schuleigenen Hygienekonzepts mit den zentralen Zielen (Gesundheit, Sicherheit und Schutz, Einhaltung aller Regeln des schuleigenen Hygienekonzepts – Solidarität untereinander sowie mit den Menschen außerhalb der Schule – klarer und begründeter Sanktionen bei wiederholten/ständigen Regelbrüchen)

  • regelmäßige/häufige Beratung der Klassen- und Jahrgangsteams (Klassenleitungen, Fachlehrkräfte) zur Praxis des schuleigenen Hygienekonzepts: was gelingt, welche Schwierigkeiten gibt es, Anregungen; Rückmeldungen an das Schulleitungsteam
  • Schulleitung: Systematische Sammlung /Evaluation der Rückmeldungen aus den Klassen- und
    Jahrgangsteams zur Umsetzung des Hygienekonzepts
  • Rückmeldungen des Schulleitungsteams zur Praxis des Hygienekonzepts an Schülerinnen und
    Schüler (Anerkennung, Wertschätzung, Ermutigung sowie konstruktiv-kritische Hinweise)
  • Regelmäßige Kommunikation/Beratung des Schulleitungsteams über die vorliegenden Erfahrungen
    mit dem schuleigenen Hygienekonzept; weitere Veranlassungen und ggf. Revisionen;
    wertschätzende, dankende und ermutigende Rückmeldungen an Kollegium und weiteres
    Schulpersonal
  • Schulleitung: Kommunikation und Teilnahme an Dienstbesprechungen mit Schulaufsicht und Schulträger; Beachtung, Weitergabe und Umsetzung aktueller Informationen und Anweisungen aus Bildungsministerien und Schulverwaltung.

Fazit

Bei allen Sorgen, Bedrängnissen und Unsicherheiten kommt es entscheidend darauf an, dass möglichst alle Schulbeteiligten gesund bleiben, dass alle sich verantwortlich-solidarisch verhalten und dass es – auch über die Coronakrise hinaus – in diesem Sinne zur Vertiefung gemeinsamer solidarischer Schulkultur kommt. Dafür werden Schulleitungen gebraucht – in Krisenzeiten und überhaupt!

Christiane von Schachtmeyer

Direktor a.D., Institut für Schulische Fortbildung und Schulpsychologische Beratung des Landes Rheinland-Pfalz

 

Botho Priebe

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