Projektfoerderung-Kita-NEU
Recht & Verwaltung11 April, 2021

Möglichkeiten der Projektförderung für die Kita nutzen

von Prof. Dr. Harald Christa | Professur für Sozialmanagement an der Ev. Hochschule Dresden (ehs)

Gesundheitsförderung, Klimafreundlichkeit, Kultursensibilität und Integration sind nur einige Themenfelder, in welchen Kitas für ihre Projekte gefördert werden können. Dieser Beitrag will aufzeigen, was Projektförderung ist, welche Förderquellen es gibt und was bei einer Projektplanung und Antragstellung besonders zu beachten ist.

Die Projektförderung ist als eine zielgerichtete Objektfinanzierung zu bezeichnen, hier werden besondere, d.h. einzelne und inhaltlich wie zeitlich abgegrenzte Vorhaben einer Kindertagesstätte finanziell oder anderweitig von einem Fördermittelgeber unterstützt. In der großen Mehrzahl der Förderungen herrscht eine Zweckbindung vor, die Zuwendung kann mithin ausschließlich für das jeweils geförderte Projekt verausgabt werden. Förderungen werden von den jeweiligen Institutionen auf der Grundlage ihrer Zielstellungen und programmatischen Absichten vergeben.

Die Projektförderung für Kitas umfasst ein weites Spektrum. Ausgehend von der Förderung des Ausbaus der Kita-Kapazitäten in Deutschland gibt es eine Vielzahl an weiteren Bestrebungen zur Impulsgebung in den Feldern Integration und Teilhabe, Chancengleichheit, Gesundheit, Stärkung der Kompetenzen von Eltern, Ökologie, Qualitäts- und Organisationsentwicklung, Sport, Natur, Kultur, Wissenschaft etc. Nicht notwendigerweise handelt es sich bei der Projektförderung nur um finanzielle Unterstützungen, in einigen Fällen werden von den Fördermittelgebern auch Sachmittel, Materialien, Seminare, Workshops u.a.m. angeboten.

Die wesentlichen Quellen der Förderung von Bildungs- und Entwicklungsprojekten in Kindertagesstätten können formal unterschieden werden in öffentliche Institutionen (Europäische Union, Bund, Länder und Gemeinden), öffentlich-rechtliche Institutionen (Lotteriestiftungen, Krankenkassen des öffentlichen Rechts etc.) und private Institutionen (Stiftungen, Fördervereine etc.).

Die öffentliche Hand fördert als „Zuwendung“ unter bestimmten Voraussetzungen Projekte frei-gemeinnütziger Organisationen mit Geldleistungen. Die Kita als Fördermittelempfänger ist dabei als ein Partner zu verstehen, der für Bund, Länder oder Gemeinden ein Vorhaben realisiert, welches zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben beiträgt. Die Förderung erfolgt stets auf der Basis haushaltsrechtlicher Bestimmungen, welche nicht nur die Voraussetzungen für eine Förderung klar festlegen, sondern auch die Pflichten des Mittelempfängers stark regeln. Eine im Zuge der Projektförderung von der öffentlichen Hand bewilligte Geldleistung ist wohlgemerkt kein Entgelt für eine zu erbringende Leistung im Sinne der Einzelleistungsfinanzierung, dient also nicht einer Regelfinanzierung. Eine Zuwendung wird im Zuge eines Verwaltungsakts ausschließlich auf Antrag und durch Bescheid bewilligt. Die Bewilligung kann durchaus mit Auflagen oder Bedingungen versehen werden.

Öffentlich-rechtliche Institutionen und private Initiativen haben ebenfalls eigenständige Zielstellungen, Grundsätze und Richtlinien für die Förderung von gemeinnützigen Vorhaben. Insbesondere größere Stiftungen setzen (zum Teil mehrjährige) Schwerpunkte, legen also Themenbereiche und Ziele fest, die mit der Förderung prioritär verfolgt werden sollen. Zu beachten ist, dass auch öffentlich-rechtliche und private Fördermittelgeber eindeutige Regeln für die Unterstützung von sozialen Organisationen wie Kitas aufweisen – dies gilt für die Berücksichtigung bei der Vergabe ebenso wie für die Obliegenheiten der geförderten Einrichtung.

Fördernde Institutionen und Programme gibt es für Kindertagesstätten in vergleichsweiser großer Zahl. Allerdings existiert keine ganz Deutschland oder wenigstens einzelne Bundesländer umfassende Plattform, welche über alle wesentlichen Förderquellen und Programme informiert. Somit sind jene Verantwortlichen, die sich in einer Kita mit einer Projektidee und den Möglichkeiten einer Unterstützung beschäftigen, auf länderspezifische Portale und Informationen im Internet angewiesen, welche über die jeweils aktuellen Programme der öffentlichen Hand informieren. Als Beispiel sei die Seite kita.sachsen.de genannt, welche über die gegenwärtigen Möglichkeiten einer Förderung von Investitionen, der Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität sowie von Maßnahmen für Kinder mit besonderen Lern- und Lebenserschwernissen unterrichtet. Als empfehlenswerte Quelle zu interessanten Projektförderungen auch jenseits öffentlicher Institutionen soll die Website kita-bildungsserver.de angeführt werden.

Tipp

Eine Datenbank mit Förderprogrammen von Bund, Ländern und EU finden Sie hier: foerderdatenbank.de

Es sei noch angemerkt, dass der Umgang der Fördermittelgeber mit Veröffentlichungen und Ankündigungen zur Förderung gemeinnütziger Zwecke unterschiedlich ausfällt. So werden Programme der Europäischen Union durch sogenannte „Calls“ publiziert. Andere praktizieren dies nicht oder in anderer Form. Zumindest größere Stiftungen wie die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) bieten Interessierten an, ihre Newsletter zu abonnieren, sodass man in Bezug auf die Förderung dieser Institutionen stets auf einem aktuellen Stand sein kann. Manche Bundes- und Landesverbände der Freien Wohlfahrtspflege halten zudem Beratungen und Informationsschreiben zu Neuigkeiten im Bereich der Projektförderung vor.

Was bei einer Projektplanung und Antragstellung zu beachten ist

Es gibt eine ganze Reihe von Faktoren, die für eine Kindertagesstätte vor bzw. bei einer Antragstellung zu berücksichtigen sind, wenn nicht das Risiko einer Absage durch den Mittelgeber oder am Ende der Projektlaufzeit gar eine Forderung auf Rückzahlung der Zuwendung eingegangen werden soll.

Als erstes ist zu beachten, dass Projektförderungen nicht immer die gesamten Kosten eines Vorhabens decken (sollen). Es ist darauf hinzuweisen, dass zumindest bei der Förderung durch die öffentliche Hand die Festbetragsfinanzierung nicht der Regelfall ist. Nicht selten wird von der frei-gemeinnützigen Organisation als Zuwendungsempfänger ein sogenannter „Eigenanteil“ verlangt, der beispielsweise über Spenden von der Kita selbst aufgebracht werden muss.

Selbstverständlich ist vor jeden Gedanken an eine Antragstellung darauf zu achten, dass eine möglichst genaue Passung zwischen dem inhaltlichen Konzept des Projektes und den Vorgaben des Mittelgebers vorliegt. Ist eine Projektidee jenseits der haushaltsrechtlichen Bestimmungen sowie der Zielstellungen, Grundsätze, Programme und Richtlinien eines Mittelgebers zu verorten, ist eine Förderfähigkeit nahezu ausgeschlossen. Dies gilt gleichermaßen für eine Mittelvergabe durch öffentliche wie öffentlich-rechtliche und private Institutionen. Es ist aus ökonomischen und motivationalen Gründen ratsam, bereits nach der ersten Skizze einer Projektidee zu sondieren, welche Fördermittelgeber für ein solches Vorhaben unter welchen Bedingungen bereit sein könnten.

Als Fördervoraussetzung ist in den meisten Fällen von der Kita bzw. ihrem Träger neben einer kompetenten, stilistisch attraktiven und mit den Grundsätzen und Programmen des potenziellen Mittelgebers konformen Projekt- bzw. Maßnahmenbeschreibung insbesondere ein professioneller Wirtschaftsplan wesentlich. Dabei sind folgende Angaben als Minimum der Anforderungen anzusehen: Stellenplan (Stellenbesetzungen, Personalkosten), Sachkosten, Investitions- und Mittelbe-darf (Regelfinanzierung, Spenden, Zuweisungen durch Träger, Zuweisungen anderer Zuwendungsgeber). Als Bewilligungsvoraussetzung gilt zudem eine ordnungsgemäße Geschäftsführung beim Träger der Einrichtung inklusive üblicher formaler Grundlagen wie Eintrag in das Vereinsregister, Satzung und Gemeinnützigkeit. Nicht selten wird darüber hinaus eine ordnungsgemäße Buchführung beim Träger eingefordert. In der Mehrzahl ist eine Antragsvorlage auf der Website der fördernden Institution einzusehen bzw. von dieser abzurufen. Zu empfehlen ist bei der Antragstellung eine strenge Berücksichtigung der in dem jeweiligen Formular als verpflichtend ausgewiesenen Angaben. Förderprogramme weisen normalerweise eine Laufzeit auf, die Bewerbungsfrist ist mithin bei der Planung zu berücksichtigen und einzuhalten. Da die allgemeinen und spezifischen Förderbedingungen der Mittelgeber z.T. sehr unterschiedlich ausfallen, muss sich das Projektmanagement auch frühzeitig mit Regelungen für die Mittelabforderung, für Verwendungs- oder Zwischenverwendungsnachweise, den Möglichkeiten der Budgetveränderung und der entsprechend notwendigen Änderungsmitteilungen, den Umfang und die Art von (Schluss-) Verwendungsnachweisen usw. befassen. 

Zu betonen ist, dass eine wesentliche betriebswirtschaftliche Voraussetzung von Projektförderungen auch im Sektor der Kindertagesstätten die fachgerechte Kalkulation der Kosten (gemäß nachvollziehbarer Kostenarten- und Kostenstellenrechnung) ist. Nicht nur ist dies angezeigt, um einen potenziellen Fördermittelgeber von der Seriosität der Planungen des Antragstellers zu überzeugen, eine präzise Kostenkalkulation sowie ein damit verbundenes Controlling kann auch Komplikationen bei der Projektdurchführung und Projektabrechnung vorbeugen. Zu bedenken ist nämlich, dass in den meisten Fällen der Fördermittelgeber nach Beendigung eines von ihm unterstützten Vorhabens eine präzise Abrechnung der verausgabten Mittel als Verwendungsnachweis einfordert. Die Überprüfung der Mittelverwendung wurde in den vergangenen Jahren bei nahezu allen öffentlich und öffentlich-rechtlich geförderten Projekten stark intensiviert. In der Folge sahen sich die Zuwendungsnehmer in einigen Fällen nach einem akribischen Prüfvorgang der Mittelgeber mit der Forderung einer Rückzahlung des gesamten Förderbetrags oder zumindest eines Teils des Fördervolumens konfrontiert, weil ein nicht-bestimmungsgemäßer Verbrauch der Fördermittel nachzuweisen war.

Ein überzeugender Projektantrag

Bei der Beantragung von Fördermitteln sollte man sich bewusst sein, dass der eingereichte Antrag auf Projektförderung nicht der einzige ist, den ein Mittelgeber erhält. Folglich ist abschließend auf die Frage der Qualität bzw. Attraktivität einer Bewerbung auf Projektförderung einzugehen. Dazu lassen sich einige Grundsätze formulieren:

  • Ein erfolgreicher Projektantrag passt in die Fördervoraussetzungen eines Mittelgebers. Ist dies nicht der Fall, wird die Bewerbung üblicherweise bereits im Vorfeld weiterer Überlegungen vom Mittelgeber aussortiert.
  • In der Regel erfolgt eine Auswahl aus einer Vielzahl an Anträgen durch Gremien der Fördermittelgeber. Diese sind also von der Substanz eines Vorhabens zu überzeugen. Von Bedeutung für den Erfolg einer Bewerbung ist neben klaren Vorstellungen des Antragstellers von einem intendierten Projekt das innovative Element seiner Projektidee.
  • Ein erfolgreicher Antrag kann in diesem Zusammenhang korrespondierend dazu vermitteln, dass sich eine Einrichtung bzw. ein Träger mit einer bestimmten Thematik bereits seit längerer Zeit befasst und entsprechende Kompetenzen aufweist. Dies bedeutet beispielsweise eine ausreichende Kenntnis der theoretischen Grundlagen des Projektgegenstands sowie der diesbezüglich aktuellen Praxis im Bereich der Kindertagesstätten.
  • Von nicht zu unterschätzender Bedeutung ist zudem eine nachvollziehbare Darlegung der Projektplanung. Dazu gehört u.a. der Beleg, dass das Vorhaben von der Einrichtung bzw. ihrem Träger zeitlich, personell, finanziell und administrativ, ggf. auch motivational, realisiert werden kann.
  • Ähnlich wie bei einer Kita-Konzeption werden sich schließlich die Mitglieder eines Auswahlgremiums des Fördermittelgebers leichter überzeugen lassen, wenn in der Antragstellung auch erkennbar ist, dass die Einrichtung aktuelle Methoden und Verfahren des Qualitätsmanagements (einschließlich smarter Zielformulierung und Evaluation) anwenden wird.

Fazit

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten der Projektfinanzierung im Bereich der Kindertageseinrichtungen. Die Recherche nach geeigneten Förderprogrammen gestaltet sich dabei nicht immer einfach, da es – gerade im Hinblick auf die vielen privaten Mittelgeber – keine zentrale Anlaufstation gibt. Dennoch lohnt sich der Aufwand für Träger und Kitas, kontinuierlich nach zum eigenen Profil passenden Initiativen Ausschau zu halten. Denn – eine professionelle Beantragung vorausgesetzt – stehen die Chancen gut, über diesen Weg bestehende Angebote auszubauen oder zusätzliche zu finanzieren.

Stefan Burggraf von Frieling

Professur für Sozialmanagement an der Ev. Hochschule Dresden (ehs)

 

Prof. Dr. Harald Christa

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