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Recht & Verwaltung27 Januar, 2022

Kinderschutz in der Pandemie

Iska Voigt-Bauregger | Dipl. Soz. Pädagogin, Stabstellenleitung Kinderschutz im Stadtjugendamt München

Erkenntnisse und Herausforderungen für die Jugendämter

Seit Beginn der ersten Corona-Maßnahmen Anfang 2020 wuchs die Sorge um Kinder und Jugendliche, die durch Schutzmaßnahmen und gravierende Einschränkungen im alltäglichen Leben vor große Herausforderungen gestellt wurden. Mit der Schließung der Kindergärten und Schulen mussten Kinder und Jugendliche auf Selbstverständlichkeiten im täglichen Umgang und in den üblichen Abläufen, vor allem auf Kontakte zu Freund*innen und Gleichaltrigen, organisierte Freizeitaktivitäten sowie Möglichkeiten zur Selbstentfaltung, verzichten.

Besonders in diesen herausfordernden Zeiten der Pandemie ist die Kinder- und Jugendhilfe gefragt, um zu reflektieren, zu reagieren, zu fordern und Sicherheitsnetze zur Verfügung zu stellen. Um dies alles bewerkstelligen zu können, ist es essentiell, sich mit der Fragestellung auseinander zu setzen, wann kindgerechtes Aufwachsen gelingt und welche Bedingungen vorliegen müssen.

Kindgerechtes Aufwachsen gelingt, wenn:

1. Grundbedürfnisse gewährleistet werden können.

Das heißt Faktoren identifiziert und eliminiert werden, die diesen, der Achtung von
Kindern und der Einhaltung ihrer Rechte entgegenstehen.

Wichtige Faktoren in Coronazeiten sind:
Bewegung, Spiel/Freizeit, soziale Kontakte aber auch die wirtschaftliche Sicherheit (durch Eltern und Gesellschaft) sowie die persönliche Sicherheit, durch den Schutz vor häuslicher, psychischer, körperlicher Gewalt und Vernachlässigung. Die Vulnerabilität durch die Entwicklung in der Kindheit spielt in der Betrachtung und Berücksichtigung von Schutzmaßnahmen eine große Rolle.

Die Erfahrungen während des Corona - „lockdown“ zeigten, dass das Bewegungsbedürfnis nicht ausreichend erfüllt werden kann. Das Spielen wurde oft eingeschränkt aufgrund der Wohnsituation, die beengte Wohnung, kein Garten/Terrasse, die Belastung bei Kindern durch den Arbeitsstress ihrer Eltern im Homeoffice, aber auch die sozialen Bedürfnisse konnten durch das Verbot von Kontakten zu Freund*innen und Verwandten nicht gedeckt werden. Das Recht auf Spiel und Freizeit war sehr stark eingeschränkt – wenn auch nur aufgrund äußerer Bedingungen (z.B.Wohnung, kein Garten). Der soziale Aspekt, die Bedeutung von Spielkameraden/Peergroup sowie das soziale Lernen mit Gleichaltrigen wurde nicht mehr berücksichtigt u.a. auch der Wegfall des Lernens durch Beobachtung. Je eingeschränkter das Kind z.B. durch das Alter oder eine Behinderung ist, desto stärker ist die „Isolation“ der Kinder, desto kleiner werden die Freiheiten die sie nutzen können (z.B. alleine Spielen vor der Tür) oder virtuelle (Videokonferenz) Kontakte. Insbesondere jüngere, behinderte Kinder und Einzelkinder fühlen sich demnach meist einsam – und reagieren unterschiedlich – introvertiert/extrovertiert

Weiterhin lag die Annahme und Sorge zugrunde, dass aufgrund fehlender Kontakte und reduzierter Kommunikationsmöglichkeiten mit Bezugspersonen in den bisher gewohnten Strukturen psychische, physische und sexualisierte Gewalt sowie Vernachlässigung in der Pandemie weniger sichtbar sind. Anders gesagt: Die Kinder und Jugendlichen hatten durch die pandemiebedingten Beschränkungen, Schließungen etc. plötzlich keinen Kontakt mehr zu Personen, denen sie vertrauen und denen sie sich mitteilen konnten bzw. hatten diese vertrauten Personen keine Möglichkeit mehr, Probleme der ihnen anvertrauten Kinder- und Jugendlichen wahrzunehmen und ihre Feststellungen an entsprechende Stellen weiterzugeben. Die Regelangebote als Schutzfaktoren standen nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung, Kinder sind weniger „im Blick“.

2. Kinder als Individuen respektiert werden.

Das heißt ihre Rechte umgesetzt, eingehalten und ihre Grundbedürfnisse angemessen befriedigt werden.

Wesentliche Faktoren in Coronazeiten sind:
Das Recht auf formale Bildung, Kindertagesbetreuung/Schule, Wissenserwerb entlang Lehrplänen sowie die Chancengleichheit. Aber auch das Recht auf nonformale Bildung, das Lernen in sozialen Bezügen, die individuellen Erfolgserlebnisse und die Erfahrung der Selbstbestimmung.

Die Erfahrungen während des Corona - „lockdown“ zeigten, dass das Recht auf formale Bildung durch die Schließung von Schulen, Hort und anderen Bildungsangeboten bzw. den Notbetreuungsmaßnahmen nicht gewährleistet wurde. Die bedarfsgerechten Angebote zur z.B. Sprachförderung, Umweltbildung, musikalischen Bildung fielen weg. Es fand keine (Früh-) Förderung bei Kindern mit Entwicklungsstörung statt und häufig wurde eine Überforderung durch Homeschooling festgestellt. Hinzu kamen Probleme durch fehlende Medien oder schlechten Internetzugang, die Unterstützungsmaßnahmen der Lehrer*innen waren eingeschränkt. Bei vielen Kindern aus sozial benachteiligten Familien fehlte eine adäquate Lernumgebung und Unterstützung. Das Lernen zu Hause lässt schwache Kinder noch weiter zurückfallen u.a. in Deutschkenntnissen in Familien mit anderer Muttersprache.

3. Bezugspersonen/Eltern zu notwendigen Kompetenzen befähigt werden bzw. sie darüber verfügen.

Das heißt wenn kindliche Grundbedürfnisse befriedigt und die Achtung
von Kindern und die Einhaltung ihrer Rechte gewährleistet werden.

Notwendige Fähigkeiten und Kompetenzen in Coronazeiten sind u.a.
Wirtschaftliche Sicherheit herstellen (z.B. auch durch Anträge), sich aktiv Unterstützung holen, innerfamiliäre, emotionale Krisen bewältigen, Grundbedürfnisse/Kinderrechte sicherstellen, Nonformale und formale Bildung gewährleisten sowie soziale Kontakte nach außen ermöglichen.

Die Rückmeldungen der Kooperationspartner*innen und Studien zeigen, dass die Familien/Familiensysteme in Zeiten von Corona belastet sind. Einige Familien sind sehr belastet aufgrund ihrer finanziellen Lage (Kurzarbeit, Vollzeitverpflegung der Kinder in der Schule fällt aus) sowie existenzieller Sorgen (Sorge um Arbeitsplatz und Mietzahlung). Eltern mit einer angespannten finanziellen Situation schätzen die Belastung für ihre Kinder deutlich höher ein. Jede fünfte Familie berichtet, dass zur Zeit der Krise häufig oder sehr häufig ein konfliktträchtiges Familienklima herrscht. Die Gefahr von psychischer, körperlicher und sexuelle Gewalt gegenüber v.a. Frauen und Kinder steigt. Opfer von Gewalt haben während der Ausgangsbeschränkungen weniger Möglichkeiten, sich Hilfe zu holen („Täter*in hört mit“). Enge Wohnverhältnisse wirken sich kritisch aus, eine Terrasse oder ein Garten erleichtert das Zurechtkommen der Familie.

Einige Eltern schätzen aber auch die gewonnene Zeit mit ihren Kindern. Es gibt Familien, die können mit der Situation gut umgehen und bringen viel Kreativität mit, sich mit ihren Kindern zu beschäftigen. Sichtbar wird dann auch bei einigen Kindern eine Entlastung, da sie ihre Eltern sonst im Arbeitsstress erlebt haben und lange Betreuungszeiten in einer Einrichtung hatten.

Erste Empfehlungen für die Zukunft

Corona hat wie ein Brennglas die bereits vorhandenen Ungleichheiten der
Lebensbedingungen von Kindern, junger Menschen und Familien in den verschärften Blick gebracht. Insbesondere sozial benachteiligte Kinder, junge Menschen, Familien sind oftmals vollkommen auf sich allein gestellt, haben in ihren Familien- und Verhaltensstrukturen keinen
Rückhalt und/oder aufgrund fehlender sprachlicher Kompetenzen von sich aus keinen Zugang zu den Unterstützungssystemen. Für Kinder verschärft sich die Situation zudem, da sie Zeit anders empfinden. Im Allgemeinen vergeht dieselbe Zeitspanne für Erwachsene schneller als für Kinder - einige Wochen werden als viel länger empfunden. Das andere Zeitempfinden ist derzeit besonders relevant, da diese Zielgruppe von Einschränkungen und Regelungen in der Krise besonders betroffen ist.

Den vorliegenden aktuellen Forschungsbefunden  nach ist von einer deutlichen und gravierenden Zunahme von psychischen Belastungen bei Kindern und Jugendlichen auszugehen. Dabei zeigt sich, dass insbesondere Kinder und Jugendliche aus sozial-ökonomisch schwierigen Lebensverhältnissen besonders betroffen sind.
Diese Tendenz deckt sich auch mit den Informationen von den Kooperationspartner*innen im medizinischen Sektor. Dort - also bspw. in Kinder- und Jugendkliniken für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie, bei Kinder- und Jugendärzt*innen - nehmen die festgestellten Kindeswohlgefährdungen zu. Nach Aussage der Kooperationspartner*innen aus dem medizinischen/therapeutischen Bereich ist dabei häufig eine Verschärfung bzw. Verschlechterung bereits bestehender Symptomatiken, wie bspw. Kinder- und Jugenddepressionen, Schulabsentismus , Essstörungen und Ängsten, erkennbar.

Diese Meldungen bestätigen die Befürchtungen des Jugendamtes und der unterschiedlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe in München. Die Sorgen und Bedenken hinsichtlich einer möglichen steigenden Dunkelziffer an Kindeswohlgefährdungen wachsen und stellen die Kinder- und Jugendhilfe (seit Beginn der Pandemie) vor neue Herausforderungen, den Kinderschutz jederzeit (auch während einer eventuellen 4. Welle) gewährleisten zu können.

Zudem kann davon ausgegangen werden, dass sich aufgrund der wesentlich erhöhten psychischen Belastungen der Kinder und Jugendlichen, einhergehend mit den andauernden Coronaschutzmaßnahmen die psychischen Störungen bei Kindern und Jugendlichen erhöht haben, da Belastungen im Rahmen einer multifaktoriellen Verursachung psychischer Störungen wesentliche Risikofaktoren darstellen.

Mit den beginnenden Lockerungsmaßnahmen der Ausgangsbeschränkungen hat sich dann auch der soziale Radius von Kinder und Jugendlichen schrittweise erweitert. Dies bedeutet nicht nur für unsere Kinder und Jugendliche, sich einem anderen strukturierten Tagesablauf anzupassen, für viele ist es auch die Wiederaufnahme des persönlichen Kontakts zum pädagogischen Personal in Schulen und Kitas.

Die Wiederaufnahme des Besuches der jeweiligen Betreuungseinrichtung und/oder Schule, ist jedoch keinesfalls ein Zurück zum Alltag VOR Corona, hier sind weiterhin die Vorgaben des Miteinander, am bestmöglichen Schutzes aller, ausgerichtet. In dieser Neuorientierung wird es womöglich noch Wochen, Monate benötigen, in der direkten Beziehungsarbeit zwischen den Kindern und den pädagogischen Fachkräften, die Basis entweder zu erneuern, oder zu stabilisieren, damit die Kinder und Jugendlichen (wieder) den vertrauensvollen Rahmen haben, in dem sie erzählen wollen, wie es ihnen die letzten Wochen, Monate ergangen ist - was sie erlebt haben, was sie nicht erlebt haben, was sie bewegt hat, was sind ihre Wünsche, Hoffnungen, Erwartungen an diese sich verändernde Zeit für sich selbst, für ihre Familie.
Jetzt ist auch wichtig, diese Schritte zurück in die Öffentlichkeit zu begleiten, hier geht es in erster Linie um die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen, die in den vergangenen Monaten sich fast ausnahmslos im engsten Familienumfeld bewegt haben und vermutlich mit vielen Ängsten und Unsicherheiten, gravierende Veränderungen im (vor allem sozialen) Alltag, die mit den Stufen der Ausgangsbeschränkungen verbunden waren, konfrontiert wurden.

Bei den Kleinen, die in den Kitas wieder ankommen sind, gilt es weiter, sehr sensibel zu beobachten und auch die Förderungen ggf. an die jeweilige individuelle Entwicklung neu anzupassen.
Im guten Austausch mit den Eltern zu bleiben, familiäre Situationen gemeinsam zu besprechen, ggf. notwendige und geeignete Unterstützungsangebote zusammen zu entwickeln.

Dies gilt auch für unsere Schulkinder und Heranwachsende, so wie wir als Erwachsene den Alltag als ein schrittweises Herantasten im öffentlichen Raum erleben, so erleben es unsere Kinder. Hier ist ebenfalls die gute Vernetzung der öffentlichen Jugendarbeit, Jugendhilfe, Sportvereine und weitere Freizeitgruppen, Schulen, Betreuungseinrichtungen und vor allem die Kooperation mit den Eltern gefragt. Es muss ein gemeinschaftlicher Prozess der Wieder-Ankommensbegleitung für unsere Kinder und Jugendlichen sein.

Fazit

Um möglichst schnelle geeignete Such- und Lernprozesse in Gang zu bringen und neue und flexible Reaktionsweisen auf bisher nicht bekannte Problemsituationen zu ermöglichen, braucht es viel Pragmatismus und möglichst wenig Bürokratismus auf der Ebene des Jugendamts und der Hilfesysteme. Im Falle einer 4. Welle müssen vermehrt die Möglichkeiten von Treffen, Angeboten und Gesprächen im Freien genutzt werden. Auf der Ebene von formalen Bildungseinrichtungen darf kein kompletter Lockdown erfolgen, sondern ein „offenhalten“ mit Konzepten und Abläufen, die die Einhaltung der Hygieneregelungen und Auflagen ermöglichen. Auch dürfen Spielplätze nicht wieder schließen, Sport- und Bolzplätze müssen unter vorgegebenen Verhaltensregeln öffnen, „Picknick im Park“ ermöglichen - für Familien ohne Garten/Terrasse, eine kontrollierte Öffnung von Rückzugs-/Ausweichräumen (leer) z.B. in Schulen, Jugendtreffs u.ä. für Familien in beengten Verhältnissen, Schulhöfe sollte erfolgen und Kontakte – im Rahmen der Vorgaben – ermöglichen. In diesen Zeiten ist der Schulterschluss aller beteiligten Akteure in der Kinder- und Jugendhilfe und darüber hinaus aller Kooperationspartner*innen sowie die Politik gefragt, um unsere Kinder und Jugendlichen, ein kindgerechtes und gesundes Aufwachsen zu ermöglichen.

Bildnachweis: andreaobzerova/stock.adobe

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Iska Voigt-Bauregger

Dipl. Soz. Pädagogin

Stabstellenleitung Kinderschutz im Stadtjugendamt München

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