Am 02. und 03. März 2023 findet das Kölner Symposium zum Marken- und Wettbewerbsrecht nach zwei pandemiebedingten virtuellen Ausgaben endlich wieder in Präsenz statt. Wir sprachen mit Ilka Reimann, Senior Acquisition Editor bei Wolters Kluwer Deutschland, über die Organisation sowie die Programm-Highlights der 21. Ausgabe des Symposiums.
Wie liefen die Vorbereitungen für das 21. Kölner Symposium ab und was ist der Unterschied zu den vergangenen Ausgaben?
Seit über 20 Jahren wird das Kölner Symposium eigentlich als Präsenzveranstaltung ausgerichtet. Durch die Covid-19-Pandemie waren wir gezwungen, unser Konzept umzustellen. Sowohl die 19. als auch die 20. Ausgabe fanden ausschließlich virtuell statt. Im letzten Jahr produzierten wir das gesamte Symposium aus unserem WKEINS in Hürth. 2023 setzen wir die Veranstaltung endlich wieder in Präsenz im Kölner Hyatt Hotel um. Darüber hinaus findet unsere Abendveranstaltung in der Eventlocation KölnSKY statt.
Die Planungen des Events laufen bereits seit über einem halben Jahr in enger Abstimmung mit unserer wissenschaftlichen Leitung. Was die Umsetzung angeht, so bauen wir auf den Learnings der vergangenen zwei Jahren auf. Entsprechend wissen wir auch um die Vorzüge von virtuellen Events und bieten in diesem Jahr zusätzlich an, auch digital am Symposium teilzunehmen. Somit kombinieren wir das Beste aus beiden Welten als hybride Veranstaltung. Neben der engen Zusammenarbeit mit den Kölner Veranstaltungsorten bedeutete dies in der Vorbereitung, dass wir uns gemeinsam mit einem Dienstleister auch um viele technische Komponenten kümmern mussten, damit auch die digitale Übertragung einwandfrei gesichert ist.
Worauf freuen Sie sich bei der Rückkehr in Präsenz am meisten?
Egal, ob digital oder analog: Im Fokus des Kölner Symposiums steht als Kern eine inhaltlich hochwertige Veranstaltung mit renommierten Referierenden und aktuellen, praxisnahen Themen. Dennoch freue ich mich persönlich sehr darauf, nach zwei erfolgreichen digitalen Veranstaltungen, alle Rechts- und Patentanwält:innen sowie Unternehmensjurist:innen endlich wieder persönlich in Köln zu empfangen. Vor allem, weil ein wesentliches Merkmal des Kölner Symposiums der intensive fachliche Austausch zwischen Besucher:innen und Referierenden darstellt. Damit dies gelingt, bieten wir nach jedem Programmpunkt ausreichend Raum für Diskussion. Aber auch in den Verpflegungspausen haben die teilnehmenden Personen die Möglichkeit, miteinander ins Gespräch zu kommen. Selbstverständlich erhalten die digitalen Teilnehmer:innen ebenfalls die (technische) Möglichkeit, sich an Diskussionen zu beteiligen. Gespannt bin ich auch auf die Abendveranstaltung: Gemeinsam mit „CBH Rechtsanwälte“ laden wir das Fachpublikum „über die Dächer von Köln“ in die Eventlocation KölnSKY ein.
Welche Programmpunkte sind in diesem Jahr hervorzuheben?
Auch in diesem Jahr konnten wir gemeinsam mit der wissenschaftlichen Leitung ein hochkarätiges und richtungsweisendes Programm rund um aktuelle Entwicklungen im Marken- und Wettbewerbsrecht zusammenstellen. Wir fokussieren uns vor allem auf Rechtsfragen, die sich im Zuge jüngster Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung, neuer Trends in der Praxis sowie technologischer Innovationen stellen.
Unsere Referent:innen aus Richterschaft, Anwaltschaft, Verwaltung und Wissenschaft widmen sich am ersten Tag unter anderem den aktuellen Tendenzen in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Markenrecht. Darüber hinaus nehmen sie moderne Markenformen in den Blick und erläutern die Auswirkungen der Digitalisierung auf Markenrecht und -praxis.
Im Mittelpunkt des zweiten Tages steht das Wettbewerbsrecht: Neben dem Überblick über die aktuelle Rechtsprechung des BGH sowie ausgewählten Entscheidungen der Oberlandesgerichte gehören der rechtliche Rahmen umweltbezogener Werbung, ein UWG-Reform-Update in Sachen Rankings und Bewertungen sowie lauterkeitsrechtliche Aspekte künstlicher Intelligenz zu den Themen.
Weiterhin bieten wir den Komfort der Fortbildungsbescheinigung und möchten den teilnehmenden Personen ermöglichen, die vorgeschriebenen 15 Zeitstunden nach Fachanwaltsordnung in zwei Tagen auf einem fachlich hohen Niveau zu absolvieren.