Online-Seminar am 27. Mai von 15.00 - 16.30 Uhr:
»Die abweichende Regelsatzfestsetzung bei notwendigen Alltagshilfen (§ 27a Abs. 4 SGB XII)«
Die abweichende Regelsatzfestsetzung nach § 27a Abs. 4 SGB XII wird zunehmend wichtiger in der kommunalen Sozialhilfe. Sie ermöglicht es, besondere Lebensumstände leistungsberechtigter Personen über den grundsätzlich pauschalierten Regelsatz hinaus individuell und rechtssicher zu berücksichtigen. So lassen sich etwa Fahrtkosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts oder krankheitsbedingte Mehrbedarfe für Pflege- und Hygieneartikel gezielt abbilden.
Mit dem demografischen Wandel gewinnt dieses Instrument an Bedeutung, insbesondere wenn z.B. Unterstützung im Alltag benötigt wird, aber kein oder nur Pflegegrad 1 vorliegt. In solchen Fällen kann die abweichende Regelsatzfestsetzung gezielt dazu beitragen, real bestehende Bedarfe sachgerecht zu decken.
Bei der Anwendung gibt es jedoch Fallstricke, wie die Berücksichtigung vorrangiger Leistungen und die Rolle des Entlastungsbetrages nach § 45b SGB XI. Wie Sie die Norm dennoch rechtssicher anwenden können, erfahren Sie in unserem praxisorientierten Seminar. Profitieren Sie von kompaktem Wissen, konkreten Fallbeispielen und rechtlicher Sicherheit für Ihre tägliche Arbeit.