Unsere Expertin Christina Langer erläutert für Praktiker in der Sozialverwaltung die Leistungseinschränkungen nach § 1a AsylbLG. Ein Schwerpunkt liegt auf den Absätzen 2-4 und 7 also u.a. der Sanktion bei Verhinderung der Abschiebung und bei Zuständigkeit eines anderen Mitgliedsstaates. Es werden u.a. diskutiert:

  • Personenkreis – wer kann sanktioniert werden?
  • Sanktion bei Einreise zum Sozialleistungsbezug
  • Sanktion bei Verhinderung der Abschiebung
  • Sanktionen bei Einreise trotz Zuständigkeit eines anderen EU-Mitgliedsstaates

Gerne können die Teilnehmer vorab ihre Fragen oder Problemstellungen übersenden, die dann in der Veranstaltung bearbeitet werden.

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Christina Langer
Christina Langer ist Richterin am Landessozialgericht Baden-Württemberg. Nebenberuflich ist sie als Referentin und Autorin tätig. So verfasst sie z.B. praktische Rechtsinformationen für eGovPraxis Asylbewerberleistungen.

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