Inklusive Corona-Sonderregelungen §§ 141, 142 SGB XII
Mit dem „Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherheit und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Paket)" hat die Bundesregierung verschiedene Regelungen auf den Weg gebracht, die die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie auf bestimmte Bevölkerungsgruppen abzufedern helfen sollen.
In unserer aktuellen und kostenfreien eGovPraxis Sozialhilfe Sonderedition sind die neuen Corona-Sonderregelungen, die ab dem 29.03.20 gültig sind, für Sie enthalten: