Mit Wirkung zum 07.07.2021 wurde sowohl im Bundesbeamtengesetz als auch im Beamtenstatusgesetz eine gesetzliche Regelung zum äußeren Erscheinungsbild von Beamtinnen und Beamten normiert.

Unser Whitepaper stellt die Auswirkungen gerade in Hinblick auf das Tragen einer Tätowierung in der Öffentlichkeit dar und klärt auf, was erlaubt ist bzw. wann ein Konflikt mit der Pflicht zum achtungswürdigen Verhalten droht.


Eike Ziekow

Herr Ziekow ist Regierungsdirektor und hauptamtlich Lehrender an der Hochschule des Bundes. Er ist auch Autor der eGovPraxis Personal im Beamtenrecht NRW. 

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