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Recht & Verwaltung11 Januar, 2021

Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht - §§ 3a bis 3e InsO

Herausgeber: Dr. Andreas Schmidt | Richter am Amtsgericht | Hamburg
Autor: Prof. Dr. Klaus Pannen | Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter | PROF. DR. PANNEN RECHTSANWÄLTE | Hamburg


Die §§ 3a bis 3e wurden durch das Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen (EKIG) vom 13.04.2017 neu in die Insolvenzordnung eingefügt und traten am 21.04.2018 in Kraft, vgl. Art. 10 des Gesetzes vom 13.04.2017.

Mit der Einführung des deutschen Konzerninsolvenzrechts in §§ 3a bis 3e, § 13a, § 56b und §§ 269a bis 269i sind die gesetzlichen Grundlagen geschaffen worden, um die im Fall einer Konzerninsolvenz zu eröffnenden Einzelverfahren über die Vermögen konzernangehöriger Unternehmen bestmöglich aufeinander abzustimmen und die laufenden Verfahren besser zu koordinieren.

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Zum Titel:
Der "Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht" zeichnet sich in besonderem Maße durch eine praxisorientierte und aktuelle Darstellung aus. Neben einer präzisen und verlässlichen Kommentierung der Insolvenzordnung werden die wichtigsten insolvenzrechtlichen Nebengesetze bearbeitet.
Hinweis: Die neuste Auflage des Hamburger Kommentars zum Insolvenzrecht ist nur online erhältlich und im Modul Heymanns Insolvenzrecht Premium enthalten. 

Prof-Dr-Klaus-Pannen
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

Prof. Dr. Klaus Pannen

Autor des Beitrages

Dr. Andreas Schmidt
Insolvenzrichter
Amtsgericht Hamburg

Dr. Andreas Schmidt

Herausgeber Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht

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