Anne Haarmann, Rechtsanwältin, Expertin für Kita-Recht und Chefredakteurin des Newsletters „Rechtssicher durch den Kita-Alltag“
Worum geht es?
Der Mensch ist nicht unbedingt ein Lebewesen, das für die Kälte gemacht ist: Schon in der Steinzeit haben unsere Vorfahren Schutz vor der Kälte in Höhlen gesucht und sich den Umgang mit dem Feuer angeeignet. Eine gewisse Wärme ist einfach nötig, damit wir uns wohlfühlen – und auch wenn diese Temperatur mit Sicherheit einige Grad über dem liegt, was unsere Urahnen noch vertragen konnten – steht nicht nur Wohlbefinden in Rede, sondern auch unsere Gesundheit. Frieren wir nämlich, ziehen sich unsere Gefäße zusammen und wir werden schlechter durchblutet. Wo weniger Blut zirkuliert, sind naturgemäß auch weniger Immunzellen unterwegs, die Viren und Bakterien bekämpfen können und so besteht ein indirekter Zusammenhang zwischen Kälte und dem Ausbruch von Infektionskrankheiten. Zwar kann man natürlich auch Kinder wärmer einpacken, hier muss aber wieder beachtet werden, dass Kinder sich beim Spielen oft erhitzen und dann wieder abkühlen – auch das begünstigt Infektionskrankheiten. Kinder in der Kita also einfach in kalten Räumen zu lassen, ist keine gute Lösung. Gleichwohl muss auch die Kita schon aus Kostengründen mit den Energiekosten haushalten. Welche Regelungen gelten hier aber?
Welche Temperaturen sind gesetzlich vorgegeben?
Für Kitas gibt es gesetzliche Vorgaben, welche Temperaturen in welchen Bereichen herrschen sollten. Diese Vorgaben ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung und aus Vorgaben der gesetzlichen Unfallversicherung. Beide Grundlagen verweisen auf Technische Regeln für Arbeitsstätten. Diese geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder. Die Raumtemperatur ist konkret in der ASR A3.5 geregelt. Diese besagt, dass die Lufttemperaturen ins Verhältnis zur Art und Schwere der Tätigkeit gesetzt werden müssen. Werden die Mindestwerte in Arbeitsräumen auch bei Ausschöpfung der technischen Möglichkeiten nicht erreicht, ist der Schutz gegen zu niedrige Temperaturen durch zusätzliche, arbeitsplatzbezogene technische Maßnahmen (z.B. Wärmestrahlungsheizung, Heizmatten), organisatorische Maßnahmen (z.B. Aufwärmzeiten) oder personenbezogene Maßnahmen (z.B. geeignete Kleidung) sicher zu stellen. Da die Erzieher*innen durchaus in Bewegung sind, sind 19°C Raumtemperatur also für die Erwachsenen grundsätzlich erst einmal ausreichend.
Info: Raumtemperatur
Die vorgeschriebene Raumtemperatur richtet sich nach Art und Schwere der Tätigkeit. Es wird unterschieden zwischen Tätigkeiten im Sitzen und solchen im Stehen oder Gehen. Für leichte Tätigkeiten im Sitzen werden 20°C Raumtemperatur vorgeschrieben, für mittlere 19°C. Im Gehen oder Stehen sind bei leichten Tätigkeiten 19°C vorgegeben, bei mittleren 17°C und schweren sogar nur 12°C.
In Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Kantinen-und Erste-Hilfe-Räumen muss während der Nutzungsdauer aber bereits eine Lufttemperatur von mindestens 21°C herrschen. Bei Waschräumen mit Duschen ist sogar eine Temperatur von 24°C vorgegeben. Diese Vorgabe wird gemeinhin auch für die Wickelräume als verbindlich angesehen. In den meisten Kitas wird es deutlich wärmer sein; gesetzlich sind dies aber die Vorgaben, die als ausreichend definiert werden. Weder die Mitarbeitenden noch die Eltern haben also eine Handhabe, wenn die Temperaturen in der Kita auf dieses Niveau abgesenkt werden.
Gerade in privater Trägerschaft können derartige Maßnahmen im Winter essenziell sein. Während in öffentlicher Trägerschaft ohnehin bisweilen eine schon beklagenswerte Ressourcenverschwendung herrscht, können private Träger durch die Energiekosten in ernsthafte finanzielle Bedrängnis geraten. Aber auch Kitas in öffentlicher Hand stünde es gut zu Gesicht, sparsam zu haushalten.
Welche Maßnahmen kann die Kita ergreifen?
Neben einer Absenkung der Raumtemperatur ggf. bis auf das gesetzliche Mindestmaß, kann auch ein Absenken der Wassertemperatur ebenfalls eine gute Ersparnis bringen. Die Wassertemperatur sollte bei für Kinder zugänglichen Wasserstellen ohnehin nie mehr als 43°C betragen, um Verbrühungen zu vermeiden. Hier kann aber ohne Weiteres eine leichte Absenkung vorgenommen werden. Nur zu kalt sollte das Wasser auch nicht sein, da die Mitarbeitenden sich die Hände mit warmem Wasser abwaschen können müssen. Ein weiterer wichtiger Faktor ist der Energieverlust durch schadhafte oder unzureichende Dämmung. Sprechen Sie daher unbedingt Ihren Träger an, wenn es unter den Türen und durch die Fenster zieht wie Hechtsuppe. Natürlich ist nicht immer und überall gerade Geld für eine energetische Sanierung da, allerdings sollten
Undichtigkeiten in dieser Zeit zumindest so weit wie möglich vermieden werden. Gegen Zugluft helfen auch Zugluftstopper, die es für wenig Geld in vielen – auch für die Kinder – schönen Farben und Formen daherkommen.