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Recht & Verwaltung11 Mai, 2021

Das Kölner Symposium als digitale Fachtagung: neues Medium, gleicher Markenkern

Am 20./21. Mai 2021 findet das 19. Kölner Symposium zum Marken- und Wettbewerbsrecht statt – erstmals digital. Wie die Planungen dazu laufen und welche Besonderheiten es dieses Jahr gibt, beschreiben stellvertretend für das Organisationsteam bei Wolters Kluwer Deutschland Jan Schmidt, Business Manager Insolvenzrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Wirtschaftsrecht und Patentrecht, und Marc Hammerschmidt, Digital Product Manager Gewerblicher Rechtsschutz, im Interview.

Wie liefen die Vorbereitung für das 19. Kölner Symposium und was sind die Besonderheiten?

Jan Schmidt: Das Kölner Symposium wird seit 2003 als Präsenzveranstaltung ausgerichtet. Die 19. Ausgabe in diesem Jahr ist die erste, auf der wir uns nicht physisch, sondern ausschließlich virtuell treffen, was natürlich eine besondere Herausforderung darstellt. Wie jedes Jahr fand sich unser Team im Sommer mit der wissenschaftlichen Leitung zusammen, um uns über Themen sowie mögliche Referenten Gedanken zu machen. Damals gab es noch viele Unsicherheiten, da wir noch nicht wussten, ob es möglich sein würde, die Veranstaltung wie gewohnt im Präsenz durchzuführen. Auch deshalb war dieses Jahr der Kontakt zur wissenschaftlichen Leitung sehr viel intensiver. Spätestens im Herbst 2020 war klar, dass das 19. Kölner Symposium eine Online-Veranstaltung werden wird, da sowohl in Präsenz als auch in hybrider Form zu viele Risiken auftreten würden. Nachdem mehrere etablierte Konferenzen im Gewerblichen Rechtsschutz ganz abgesagt werden mussten, verstehen wir uns durchaus als Pioniere, nicht nur für das Kölner Symposium, sondern auch für die gesamte Szene.

Marc Hammerschmidt: Als absehbar wurde, dass das 19. Kölner Symposium als rein virtuelle Veranstaltung geplant wird, wurde es meine Aufgabe, die Rahmenbedingungen technischer sowie konzeptioneller Natur zu schaffen. Dementsprechend habe ich mich während der letzten Monate intensiv mit der Plattformsuche auseinandergesetzt. Zusätzlich haben mich die Fragestellungen beschäftigt, ob wir das Programm konzeptionell anpassen müssen und in welcher Form wir Begebenheiten aus der physischen Veranstaltung in die virtuelle überführen können.

Wie wird das Kölner Symposium digital umgesetzt?

J. S.: Der starke Medienwechsel wirkt sich natürlich auf die gewohnten Abläufe aus. Trotzdem steht der Kern des Kölner Symposiums als inhaltlich hochwertige Veranstaltung mit renommierten Referierenden und aktuellen, praxisnahen Themen weiterhin im Fokus. Diesen Markenkern gilt es zu bewahren, und das wollen wir auch im Programmablauf deutlich machen. Wir haben uns zusammen mit der wissenschaftlichen Leitung dagegen entschieden, das Grundformat der Veranstaltung zu verändern und etwa die Vorträge auf zusätzliche Tage zu verteilen. Die Teilnehmenden erleben auch weiterhin längere Vorträge und Diskussionen im Laufe der gewohnten zwei Tage. Gerade umfangreiche Rechtsprechungsüberblicke sind zentral und werden nicht auseinandergerissen. Wir sind davon überzeugt, dass dieses Konzept online genauso trägt – gerade für diejenigen, welche das Kölner Symposium über die Jahre zu schätzen gelernt haben.

Ein weiteres wesentliches Merkmal des Kölner Symposiums bildet der intensive fachliche Austausch. Auch hier stellte sich die Frage, wie dies in den digitalen Raum übertragen werden kann. Im Anschluss an viele Vorträge ist hinreichend Raum geboten für Fragen aus dem Plenum an die Referent:innen. Auch dieses Mal wird sich die wissenschaftliche Leitung in die Diskussion einbringen. Zusätzlich haben wir uns dazu entschieden, eine professionelle Regie einzustellen, um der Veranstaltung ergänzend Struktur zu verleihen.

M. H.: Um die digitale Veranstaltung aufzulockern, setzen wir auf Interaktion zwischen Teilnehmenden und Referierenden, indem wir Teilnehmende in Bild und Ton auf die virtuelle Bühne holen. Zudem können sie sich auch untereinander individuell jederzeit austauschen.

Neben dem „Look and Feel“ des klassischen Kölner Symposiums bieten wir auch weiterhin den Komfort der Fortbildungsbescheinigung. Die vorgeschriebenen 15 Zeitstunden nach Fachanwaltsordnung in zwei Tagen auf einem fachlich hohen Niveau zu absolvieren, war und ist weiterhin der Auftrag. Wir haben eine bekannte Marke mit fester Struktur und wollen dies auch in der online Version abbilden.

Wie wird der Networking-Gedanke in den digitalen Raum übertragen?

J.S.: Eine zentrale Frage des Networking ist, wie man die Pausen gestaltet. Anknüpfend daran, dass der Ablauf des Kölner Symposiums erhalten bleibt, belassen wir auch die Pausen als Zeit der Erholung. Die Interaktion und der fachliche Austausch werden in Form der Diskussionsrunden auf den Veranstaltungsteil fokussiert. Teilnehmende, die sich an den Diskussionen aktiv beteiligen wollen, werden sich in einem separaten Raum versammeln. Außerdem arbeiten wir noch daran, in einer der Pausen eine aktive Erholung inklusive eines lockeren Bewegungsprogramms anzubieten.

M.H.: Das Networking-Element auf die digitale Ebene zu übertragen, war für uns die größte Herausforderung. Unsere Lösung ist neben der Möglichkeit, sich während der Veranstaltung per Chat austauschen zu können, ein virtuelles Weintasting an einem der Abende. Dies hat ganz bewusst das Ziel, dass die Teilnehmenden aktiv miteinander in Kontakt treten können, und bietet den Rahmen für sowohl fachlichen als auch persönlichen Austausch. So verbinden wir das physische mit dem digitalen Erlebnis.

Gibt es auch Vorteile einer digitalen Veranstaltung? Ist es möglich, dass das Symposium auch in Zukunft digital angeboten wird?

J.S.: Ein wesentlicher Vorteil der digitalen Veranstaltung ist die Konzentration auf das Wesentliche. Wir gewinnen im Vergleich zur Präsenzveranstaltung an Fokussierung, da die Möglichkeiten der Ablenkung reduziert werden. Einen weiteren Vorteil bietet der reduzierte Zeitaufwand für die Teilnehmenden durch den Wegfall von Planung und Durchführung der Anreise. Dies eröffnet die Chance, neue Teilnehmende zu gewinnen, die es zuvor möglicherweise zeitlich nicht geschafft hätten.

Trotzdem bleibt die Präsenzveranstaltung auch in Zukunft unser Ziel. Wir werden uns die Frage für das kommende Jahr stellen, ob wir das Beste aus beiden Welten miteinander kombinieren, beispielsweise das klassische Kölner Symposium um einen digitalen Kanal ergänzen. Wir beobachten weiterhin, wie sich der Markt dahingehend entwickelt und welche Konzepte für hybride Veranstaltungen erarbeitet werden.

M.H.: Die Vorstellung, die Fachtagung nächstes Jahr in Präsenz durchzuführen und Teilnehmenden trotzdem die Möglichkeit zu geben, sich virtuell dazuzuschalten, ist verlockend. Gerade durch die Pandemie gab es einen Boom an entsprechenden Software-Lösungen, deshalb werden wir ein hybrides Konzept im Auge behalten.

Jan Schmidt, Business Manager Insolvenzrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Wirtschaftsrecht und Patentrecht,
Wolters Kluwer Deutschland

Marc Hammerschmidt, Digital Product Manager Gewerblicher Rechtsschutz,
Wolters Kluwer Deutschland
Veranstaltung
19. Kölner Symposium 2021
Die digitale Fachtagung zum Marken- und Wettbewerbsrecht am 20. & 21. Mai 2021
Die Arbeitstagung für Praktiker zum Marken- und Wettbewerbsrecht mit namenhaften Referenten aus Richterschaft, Anwaltschaft, DPMA und Rechtswissenschaft.
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