Im Oktober 2024 sind die überarbeiteten Auslegungs- und Anwendungshinweise (AuA) der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) zum Geldwäschegesetz (GwG) in Kraft getreten. Diese Aktualisierungen bringen bedeutende Änderungen mit sich, die für Verpflichtete von hoher Relevanz sind. Besonders für Anwaltskanzleien und Notariate ergeben sich daraus weitreichende Pflichten – von der verpflichtenden Risikoanalyse über strengere Identifizierungsmaßnahmen bis hin zur erweiterten Meldepflicht im FIU-Portal.
Rechtsanwälte und Notare als Verpflichtete
Zu den Verpflichtenden gemäß GwG §2 Abs. 1 zählen u.a. auch Rechtsanwälte und Notare, wenn sie bei bestimmten Rechtsgeschäften mitwirken. Im Kern der Umsetzung des GwG müssen Verpflichtete interne Sicherungsmaßnahmen aufbauen sowie Kundensorgfaltspflichten sowie Aufbewahrungs- und Meldepflichten beachten.
Steigende Anforderungen
Die Anforderungen an Kanzleien und Notariate im Kampf gegen Geldwäsche haben sich aktuell nochmals verschärft. Gesetzgeber und Aufsichtsbehörden verlangen nicht nur lückenlose Dokumentation, sondern auch eine präzise und rechtssichere Identifikation von Mandanten / Klienten – und das unter zunehmend komplexen Bedingungen. Ob digitale Geschäftsmodelle, internationale Kundenstrukturen oder neue technische Möglichkeiten: Die Identifikation ist längst kein einfacher Abgleich von Ausweisdaten mehr. Sie ist zum Prüfstein für die gesamte Geldwäscheprävention geworden. Wer hier Fehler macht, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch Reputationsschäden und aufsichtsrechtliche Konsequenzen.
In unserem kompakten und kostenfreien Online-Seminar erhalten Sie einen fundierten Überblick über die aktuellen rechtlichen Herausforderungen und erfahren, wie Sie die rechtlichen Anforderungen an die Identifikation praxisnah und sicher umsetzen.
Technologische Unterstützung erhöht Effizienz
Zudem zeigen wir Ihnen, wie Sie mit einem softwaregestützten Compliance Check alle Informationen durch intelligente Formulare zentral erfassen und automatisch anreichern lassen können, statt diese in langwierigen Einzelabfragen durchzuführen. Im s.g. KYC-Prozess (Know-your-Customer) werden automatisch Adressdaten, Handelsregisterauszüge und Gesellschafterlisten abgerufen. Die Risikoanalyse umfasst PeP-, Sanktionslisten- und Adverse Media-Prüfungen. Vollständige Dokumentation und Workflow-Integration sorgen für effiziente, transparente Abläufe und optimierte Compliance-Prozesse.
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Die Teilnahme ist kostenfrei. Dieses Webinar führen wir inhaltsgleich an mehreren Tagen durch. Wählen Sie Ihren bevorzugten Termin:
Donnerstag, 16. Oktober, 12:00 Uhr bis 13:30 Uhr
Donnerstag, 23. Oktober, 9:00 Uhr bis 10:30 Uhr
Donnerstag, 30. Oktober, 9:00 Uhr bis 10:30 Uhr
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