Im Mai 2021 wurde die umfassende Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts verabschiedet. Ziel der Reform ist es, das Vormundschaftsrecht sowie das Betreuungsrecht an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen und umfassend zu modernisieren.
Neben den Anpassungen im BGB wurden u.a. EGBGB, RPflG, BNotO, VRegV, ZPO, FamFG und SGB geändert, das Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz komplett neu gefasst und mit dem Betreuungsorganisationsgesetz ein neues Gesetz geschaffen. Die bloße Anzahl der durch die Reform betroffenen Paragrafen übertrifft insofern selbst die Schuldrechtsreform von 2002.
Die Änderungen sind zum 01.01.2023 in Kraft getreten und beeinflussen seither die tägliche Arbeit vieler Jurist:innen. In unseren Fachbeiträgen und Werken ist die Reform umfassend verarbeitet und Sie erhalten vertiefte Informationen zu den wesentlichen Änderungen im Vormundschafts- und Betreuungsrecht, wie z.B.
Vormundschaftsrecht:
- Stärkung der Rechte der Minderjährigen
- Die verschiedenen Vormundschaftstypen werden zu einem Gesamtsystem zusammengefügt
- Änderung der Systematik der Vergütungsregeln für Vormund:in und Betreuer:in (BGB für nicht berufstätig handelnde/n Vormund:in und ehrenamtliche/n Betreuer:in; Vormund- und Betreuervergütungsgesetz für beruflich tätige/n Vormund:in und Betreuer:in)
- Einführung eines gegenseitigen gesetzlichen Notvertretungsrechts für Ehegatten in Gesundheitsangelegenheiten
Betreuungsrecht:
- Stärkung von Selbstbestimmung und Autonomie der/s Betreuten
- Grundsätzlicher Vorrang der Wünsche der/s Betreuten, Gewährleistung durch bessere Information und stärkere Einbindung
- Deutlichere Betonung des Erforderlichkeitsgrundsatzes bei Betreuungsanordnung
- Neues Betreuungsorganisationsgesetz und Betreuerregister
- Neuregelung der Überwachung des Bevollmächtigten (Kontrollbetreuung)
- Widerruf der Vorsorgevollmacht und deren gerichtliche Suspendierung