Zum Ermessen bei Aufrechnungsverwaltungsakten
nach § 43 SGB II

von Alexander Lahne
Rechtsassessor, Widerspruchsstelle im Jobcenter Bad Tölz-Wolfratshausen

Der Autor setzt sich in diesem Fachbeitrag kritisch mit dem Beschluss des Bundessozialgerichts vom 26.11.2025 (B 4 AS 12/25 R) zum Ermessen bei Aufrechnungsverwaltungsakten nach § 43 SGB II auseinander. Im Mittelpunkt steht die Frage, inwieweit vom Autor als »textbausteinartig« oder »floskelhaft« eingeordnete Begründungen von Ermessensentscheidungen sowie der Verzicht auf die Festlegung der Aufrechnungsdauer mit den Grundsätzen ordnungsgemäßen Verwaltungshandelns vereinbar sind.

Behandelt werden insbesondere:

  • Abgrenzung von Entschließungs- und Auswahlermessen bei Aufrechnungen nach § 43 SGB II
  • Einordnung der BSG‑Rechtsprechung vom 09.03.2016 (B 14 AS 20/15 R) zur Dauer und Ausgestaltung der Aufrechnung
  • Analyse der Aussagen des Kostenbeschlusses vom 26.11.2025 und deren Auswirkungen auf die Praxis der Jobcenter
  • Kritik an der Billigung textbausteinhafter Ermessensausführungen durch das BSG
  • Bedeutung der Ermessensausübung für Bestimmtheit, Transparenz und Planbarkeit von Aufrechnungsentscheidungen

In dem Fachbeitrag schildert unser Experte seine persönliche Einschätzung des Themas.

Um den vollständigen Beitrag aus der ZFSH/SGB, Heft 4/2026, Seiten 188–191, als kostenfreien Download zu erhalten, füllen Sie bitte das nebenstehende Formular aus.


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