Steuern und Buchhaltung17 November, 2021

Die Erfassung der Quarantäne für Gehaltsempfänger

Die Erfassung der Quarantäne für Gehaltsempfänger ist schnell erledigt, wenn Sie die richtigen Handgriffe kennen.

Wir verschaffen Ihnen einen Überblick der anfallenden Schritte zur Erfassung der Quarantäne des Gehaltsempfängers.

→ Tipp: Einfach hier klicken und Tutorial als Video starten

Gehen Sie in den Stammdaten auf den Menüpunkt Personal, und daraufhin auf Pers-LA, dort überprüfen Sie, ob alle Daten, bspw. der Betrag des Gehalts korrekt sind. Anschließend gehen Sie auf Fehlz, denn es ist wichtig, dass die Quarantäne über eine Fehlzeit erfasst wird. 

Der Standard ist die 1.9.1. Dieser trifft zu, wenn für eine vom Gesundheitsamt ausgesprochene Quarantäne keine anderen Gründe vorliegen. Tragen Sie nun die Fehlzeit ein.

Darauffolgend können Sie sich die Verdienstabrechnung über die Vorschau ansehen. Dort ist zu erkennen, dass ADDISON hier eine gewisse Gehaltskürzung vornimmt und auch eine Erstattung angibt. Da es sich um eine Entschädigungszahlung handelt ist sie entsprechend steuer- und sozialversicherungsfrei.

Wir verschaffen Ihnen einen Überblick der anfallenden Schritte zur Erfassung der Quarantäne des Gehaltsempfängers.

Uwe Gutzmann, Associate Director Customer Service, Wolters Kluwer Software und Service GmbH, Deutschland

Das fiktive Brutto wird automatisch ausgerechnet, insoweit folgt dies den üblichen Regelungen des Teillohnzeitraums. Dementsprechend sind entweder Bezugs- oder Abzugsprinzip und entsprechende Berechnungsmethoden hinterlegt. Nach diesen Berechnungsmethoden erfolgt die Kürzung des Gehalts.

Das Bezuges- oder Abzugsprinzip können sie über MandantStr2 einstellen.

Wenn dann am Ende, eine Erstattung des entsprechenden Betrags erstellt werden soll, haben wir Ihnen die Erstattung nach §56 IfSG unter weitere Auswertung zur Verfügung gestellt. Dies ist jedoch nicht der Antrag, sondern dient als Ausfüllhilfe.

Momentan gibt es keinen bundeseinheitlichen Antrag und jedes Bundesland hat einen eigenen Antrag. Dennoch gibt es zehn Bundesländer, die gemeinsam einen online Antrag und eine Website erstellt haben. Diesen Antrag sowie die Website finden sie unter Datenausgabe IfSG.

Auf dem Bild ist Marco Moormann, der als Mitglied der Geschäftsleitung den Bereich Support leitet, zu sehen.
Mitglied der Geschäftsleitung und Leiter des Bereichs Support der Wolters Kluwer Tax & Accounting Deutschland GmbH
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