LSG: Keine Kostenübernahme für Teilnahme an einem Zirkusprojekt der Schule
Recht & Verwaltung27 Mai, 2022

LSG: Keine Kostenübernahme für Teilnahme an einem Zirkusprojekt der Schule

Anspruchsberechtigte Schüler erhalten nach § 28 SGB II Leistungen für Bildung und Teilhabe. Dazu zählen u.a. das Schulbedarfspaket, die Schülerbeförderung und die Kostenübernahme für Schulausflüge. Wer aber trägt die Kosten für die Teilnahme an einem Schulprojekt (hier Zirkusprojekt) auf dem Schulgelände? Das hatte das LSG Berlin-Brandenburg zu entscheiden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Revision zum BSG ist zugelassen.

Der Fall

Die Schülerin und ihre Mutter beziehen laufende Leistungen nach dem SGB II. Auf dem Schulgelände veranstaltete die Grundschule im Rahmen ihres Unterrichts ein einwöchiges Zirkusprojekt. Alle Teilnehmenden mussten hierfür zehn Euro bezahlen. Veranstaltungsort waren der Sportplatz der Schule und ein auf dem Schulgelände aufgebautes Zirkuszelt. Den Antrag auf Kostenübernahme lehnte das Jobcenter ab, weil es sich nicht um einen Schulausflug, sondern um eine rein schulische Veranstaltung handele.

Die Entscheidung

Das LSG teilt die Meinung des Jobcenters. Zwar solle durch das Projekt – ebenso wie bei Schulausflügen – eine stärkere Integration bedürftiger Kinder und Jugendlicher in der Gemeinschaft erreicht und einem gesellschaftlichen Ausschluss entgegengewirkt werden. Eintrittsgelder und Nutzungsentgelte für den Besuch von Freizeit-, Sport- und Kulturveranstaltungen seien jedoch bereits in hinreichendem Umfang im Regelbedarf enthalten. Von Härtefällen abgesehen bestehe keine Verpflichtung des Gesetzgebers, jeglichen mit dem Schulbesuch einhergehenden Bedarf durch Sonderzahlungen abzudecken.


Fazit

Ein Schulprojekt, das auf dem Schulgelände stattfindet ist eine rein schulische Veranstaltung. Entstehen dadurch leistungsberechtigten Schülern Kosten, sind diese aus dem Regelbedarf zu bestreiten.

Quelle: LTO Mitteilung vom 11.04.2022 zum Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 05.04.2022 - L 3 AS 39/20


Anmerkung der Redaktion: Lesen Sie hierzu auch die Ausführungen unserer Autorin Frau Rahel Schwarz zu den Leistungen der Bildung und Teilhabe und den
übernahmefähigen Kosten für Schulausflüge.

Bildnachweis: Viacheslav Yakobchuk/stock.adobe.com
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