Rechnen Sie mit ADDISON Lohnbuchhaltung Software verschiedenste Löhne und Gehälter ab

In dieser Übersicht ist eine Auswahl an verschiedenen Abrechnungsarten aufgelistet. Bei Detailfragen beraten wir Sie gerne persönlich.
  • Zeitlohn
  • Monatslohn
  • Gehalt
  • Baulohn
  • Öffentlicher Dienst (TVöD)
  • Geringfügige und kurzfristige Beschäftigung
  • Geringverdiener
  • Direktversicherung
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Pfändung
  • Arbeitgeberdarlehen
  • Versorgungsbezüge
  • Gruppenunfallversicherung
  • Altersteilzeit
  • Kurzarbeit (KUG)
  • Behinderte
  • Teilmonatsberechnung (bei Ein-/Austritt, Unterbrechung)
  • SFN (Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge)
  • automatische Wertguthabenbildung bei flexiblen Arbeitszeitregelungen
Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und lassen Sie sich unverbindlich beraten, wie Sie bei jeder Lohnabrechnung sparen können.
Die ADDISON-Lohnabrechnungsprogramm können Sie auch als DATEV-, AGENDA-, simba- oder Stotax-Kanzlei einsetzen. 

Lohnsoftware für Steuerkanzleien und Lohnbüros

Dank der Abrechnungsvielfalt können Sie auch Löhne wie Baulohn, TVöD und viele weitere Lohnarten abrechnen. 

Das ADDISON OneClick Onlineportal ermöglicht eine enge und digitale Zusammenarbeit mit Ihren Mandanten und deren Angestellten.

für Steuerberater und Lohnbüros

Lohnsoftware für KMUs

Für kleine und mittelständisches Unternehmen finden Sie hier weitere Informationen zur Lohnabrechnung.

ADDISON ist eine ITSG-zertifizierte Lohnsoftware und so garantiert immer auf dem aktuellen gesetzlichen Stand.

für kleine und mittlere Unternehmen

Die digitale Personalakte

ADDISON ermöglicht Ihnen die elektronische Archivierung von entgeltrelevanten Dokumenten gemäß § 8 und § 9 BVV. 

  • Dokumente können zur Bearbeitung in der Lohn- und Gehaltsabrechnung mit der Steuerkanzlei geteilt werden.
  • Individuell konfigurierbare Lese- und Schreibrechte für Mandanten, Arbeitnehmer und die Steuerkanzlei
  • DSGVO-konforme Speicherung: Alle Daten sind rund um die Uhr online zugänglich und sicher aufbewahrt.

Der eAU Prozess

ADDISON stellt eine einfache Möglichkeit zum Abruf der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) bei den Krankenkassen zur Verfügung. Mehr dazu im folgendem Video.

Erfahren Sie hier, wie Sie mit dem eAU-Prozess als Steuerkanzlei mehr als 30.000 EUR im Jahr sparen können. 
Lohn Online eAU Software Lösung
Die Vorteile des eAU Prozesses in ADDISON in unter 3 Minuten

Online Self-Service für Mandanten

Ihre Mandanten und deren Mitarbeiter können Lohndokumente in der ADDISON OneClick Mandantenplattform einsehen und bei Bedarf Stammdaten eigenständig ändern: 

  • Krankmeldungen können jederzeit, auch ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, eingereicht werden.
  • Abwesenheiten werden über die mobile oder Desktop-App erfasst und direkt an den Arbeitgeber und die Steuerkanzlei weitergeleitet, wobei der Übermittlungszeitpunkt dokumentiert wird.
  • Eigene Stammdaten können rund um die Uhr eingesehen und bei Bedarf geändert werden.
  • Vom Arbeitgeber geforderte Dokumente können online und datenschutzkonform gespeichert werden.
  • Rund um die Uhr Zugriff auf alle lohnrelevanten Dokumente der Angestellten.
  • Arbeitnehmer Onboarding: Neue Mitarbeitende erfassen ihre Daten digital und valide – für einen schnellen, fehlerfreien Einstieg und einen reibungslosen Ablauf in der Lohnabrechnung.

ADDISON Lohnprogramm: Mobile und Desktop App zur Arbeitszeiterfassung 

Mit der ADDISON OneClick Zeiterfassung erfassen Ihre Mandanten und deren Angestellten Ihre Arbeitszeiten komfortabel:

  • Stoppuhr Funktion oder manuelle Arbeitszeiterfassung
  • Anzeige der Differenz zwischen Soll- und Ist-Zeiten
  • Anzeige von Arbeitszeiten an vergangenen Tagen
  • Automatische Hinweise bei Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz

ADDISON Software Lohnabrechnung bietet Module für die speziellen Anforderungen im Baulohn, TVöD und im Bescheinigungs- und Personalwesen:

Umfassendes Meldewesen - Übermittlung von Daten

Kein manuelles Ausfüllen und Verwalten von Formularen mehr. Mit dem ADDISON Entgeltabrechnungsprogramm wird alles automatisch und nachvollziehbar an die Sozialversicherung, Krankenkasse und das Finanzamt übermittelt. Übersicht der elektronisch übermittelten Daten:

  • DEÜV-Meldungen und Beitragsnachweisen
  • Sofortmeldungen
  • EEL-Meldungen
  • DEÜV-Meldungen und Beitragserhebungen an berufsständische Versorgungseinrichtungen
  • AAG-Meldungen
  • Meldungen und Beitragsnachweisen im KVdR-Zahlstellen-Verfahren
  • BEA-Meldungen
  • euBP-Meldungen
  • Berufsgenossenschaften (Lohnnachweis)
  • A1-Meldungen
  • rvBEA-Meldungen
  • Lohnsteueranmeldungen
  • Lohnsteuerbescheinigungen
  • ELStAM-Meldungen
  • KEA-Meldungen
Back To Top