Start-ups in der Insolvenz: Braucht Deutschland ein eigenes Insolvenzrecht für junge Unternehmen?

Dr. Katrin Stohrer, Rechtsanwältin

Innovative Geschäftsmodelle, schnelles Wachstum und ein hoher Finanzierungsbedarf prägen Start‑ups und Scale‑ups. Gerät ein junges Unternehmen in die Krise, stößt das klassische Insolvenzrecht jedoch schnell an praktische Grenzen: Schlüsselpersonen sind schwer zu halten, das Vertrauen von Investoren schwindet und eine Sanierung gelingt nur selten.

Vor diesem Hintergrund wird zunehmend diskutiert, ob es eines eigenständigen Insolvenzrechts für Start‑ups und Scale‑ups bedarf. Der Fachbeitrag von Dr. Katrin Stohrer geht dieser Frage fundiert nach und kommt zu einem differenzierten Ergebnis.

Jetzt fundierte Orientierung für den Umgang mit Start‑ups und Scale‑ups in der Insolvenz gewinnen:

  • Einordnung der aktuellen EU‑Initiativen zum Insolvenzrecht für Start‑ups
  • Klare Position zur Frage eines Sonderinsolvenzrechts
  • Aktuelle Rechtsprechung zur Fortführungsprognose bei Start‑ups
  • Rechtssichere Leitlinien für Finanzierungen in Wachstumsphasen

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