Das Geoschutzreformgesetz 2026: Einordnung der neuen Regelungen für geografische Angaben

Prof. Dr. Franz Hacker

Mit dem am 16.01.2026 in Kraft getretenen Geoschutzreformgesetz (GeoschutzRefG) hat der Gesetzgeber den Schutz geografischer Angaben grundlegend neu geregelt. Ziel der Reform ist es, das nationale Markenrecht an die erweiterten unionsrechtlichen Vorgaben anzupassen und neue Schutzsysteme für landwirtschaftliche, handwerkliche und industrielle Erzeugnisse umzusetzen.

Der Fachbeitrag von Prof. Dr. Franz Hacker erläutert die Reform in ihrem rechtlichen Gesamtzusammenhang. Der Autor stellt die bisherigen Schutzmechanismen dar, ordnet die neuen unionsrechtlichen Regelungen ein und zeigt auf, welche Änderungen sich für Zuständigkeiten, Verfahren und Rechtsdurchsetzung ergeben.

Der Beitrag gibt einen systematischen Überblick über die neue Rechtslage und behandelt unter anderem folgende Aspekte:

  • die Ausgangslage des Schutzes geografischer Angaben im nationalen, unionsrechtlichen und internationalen Recht
  • die neuen unionsrechtlichen Regelungen zum Geoschutz für Agrarprodukte sowie für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse
  • die Umsetzung dieser Vorgaben im deutschen Markenrecht durch das Geoschutzreformgesetz
  • die Neustrukturierung der Zuständigkeiten zwischen DPMA, BLE, EUIPO und Gerichten
  • Änderungen beim Schutzumfang geografischer Angaben und deren Durchsetzung im Verletzungsfall
  • das Zusammenspiel von nationalem Irreführungsschutz und unionsrechtlichem Herkunftsschutz

Der Beitrag ermöglicht eine sachliche Einordnung der Reform und dient als Orientierungshilfe für die Anwendung der neuen Vorschriften in Praxis und Beratung.

Um den vollständigen Beitrag aus der MarkenR 1-2/2026, Seiten 1-9, als kostenfreien Download zu erhalten, füllen Sie das nebenstehende Formular aus.


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