Digitale Daten als präsente Beweismittel im Strafprozess (§ 245 StPO)

Digitale Beweismittel prägen den modernen Strafprozess. Der Fachbeitrag »Daten als präsente Beweismittel« zeigt, wie Daten als präsente Beweismittel einzuordnen sind und welche Bedeutung § 245 StPO für Beweiserhebung und Beweisanträge in datenintensiven Verfahren hat.

Als Beitrag aus der (aktuellen Ausgabe) der Zeitschrift CyberStR verbindet der Fachartikel wissenschaftliche Tiefe
mit praktischer Relevanz im digitalen Strafrecht.

Inhaltliche Schwerpunkte:

  • Daten als Beweismittel
  • Daten und Inaugenscheinnahme
  • Daten und Verlesung als Urkunde
  • Daten als präsente Beweismittel
  • Beweiserhebungspflicht (§ 245 Abs. 1 StPO)
  • Beweisanträge (§ 245 Abs. 2 StPO)

Füllen Sie das nebenstehende Formular aus und erhalten Sie direkt Zugriff auf unseren Fachbeitrag zum Thema »Daten als präsente Beweismittel«.


CyberStR - Zeitschrift für Cyberstrafrecht

Die Zeitschrift CyberStR bietet mit der systematischen Aufbereitung aktueller Entwicklungen die notwendige Orientierung für die rechtssichere Einordnung digitaler Beweismittel im Strafprozess.

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