Synopse zu der Dienstordnung für Notarinnen und Notare (DONot)
Recht & Verwaltung06 Dezember, 2023

Synopse zu der Dienstordnung für Notarinnen und Notare (DONot)

Auszug aus dem Weingärtner NotAktVV/DONot, mit Praxisteil zum Kostenrecht, Kommentar 15. Auflage

Die Dienstordnungen für Notarinnen und Notare (im Folgenden: Dienstordnungen) sind unter Beteiligung der Bundesnotarkammer inhaltlich aufeinander abgestimmte allgemeine Verwaltungsverfügungen der Bundesländer, die zum 01.01.2022 grundlegend neu gestaltet werden mussten. Wesentliche Inhalte der bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Dienstordnungen – namentlich die Vorschriften, die die Führung der Akten, Bücher und Verzeichnisse regelten – sind seit dem 01.01.2022 in der NotAktVV geregelt. Die Dienstordnungen sind deshalb ohne die überflüssig gewordenen Bestimmungen – unter Berücksichtigung der fortschreitenden Digitalisierung – vollständig neu gefasst worden.

Die nachfolgende Gegenüberstellung zwischen bis zum 31.12.2021 geltenden Vorschriften und den seit dem 01.01.2022 geltenden Vorschriften soll den Einstieg in die neuen Bestimmungen erleichtern. Dabei sind in der linken Spalte die Überschriften aus der DONot a.F. – z.T. verkürzt, z.T. zusammengefasst – übernommen worden. Vorschriften, bei denen einzelne Absätze nunmehr in eigenständigen Normen geregelt sind, sind besonders ausgewiesen.

DONot a.F. Jetzige Regelung

§ 1 Amtliche Unterschrift

 

§ 1 DONot

 

§ 2 Amtssiegel

 

§ 2 DONot, § 34 Satz 1 Nr. 1 BNotO

 

§ 2a Qualifizierte elektronische
Signatur


entfällt, geregelt in § 33 BNotO

§ 3 Amtsschild, Namensschild

 

§ 3 DONot

 

§ 4 Verpflichtung

 

§ 4 DONot, § 46 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7, 8 NotAktVV

 

§ 5 Führung der Unterlagen; Aufbewahrung

 

entfällt, §§ 55, 59a BeurkG

 

Abs. 1 Satz 1 Bücher und Verzeichnisse

 

§ 55 BeurkG, § 1 NotAktVV

 

Abs. 1 Satz 2 Akten

 

§ 59a BeurkG, § 2 NotAktVV

 

Abs. 2 Geschäftsübersichten

 

§ 7 Abs. 1, § 9 Abs. 1 DONot

 

Abs. 3 Führung der Unterlagen

 

§ 35 BNotO, § 11 DONot

 

Abs. 4 Aufbewahrung

 

§ 50 NotAktVV

 

§§ 6 bis 7 Bücher und Verzeichnisse

 

entfällt, geregelt in § 35 BNotO

 

§ 8 Urkundenrolle

 

entfällt, nunmehr Urkundenverzeichnis, § 55 BeurkG, §§ 7 ff . NotAktV

 

Abs. 1

 

vgl. § 7 NotAktVV

 

Abs. 2

 

entfällt

 

Abs. 3

 

§ 18 NotAktVV

 

Abs. 4 Ort des Amtsgeschäfts

 

§ 10 NotAktVV

 

Abs. 5 Beteiligte

 

§ 12 NotAktVV

 

Abs. 6 Bezeichnung des Geschäfts

 

§ 13 NotAktVV

 

Abs. 7 Wechselseitige Verweise

 

§ 17 NotAktVV

 

§ 9

 

entfällt

 

§§ 10 bis 14 Massen- und Verwahrungsbücher mit Namensverzeichnissen

 

entfallen, an ihre Stelle tritt das Verwahrungsverzeichnis, vgl. § 59a BeurkG,
§§ 21 ff . NotAktVV

 

§ 15 Mitwirkungsverbote

 

§ 6 Abs. 1 DONot

 

§ 16 Kostenregister

 

entfällt

 

§ 17 Automationsgestützte Führung

 

entfällt, vgl. §§ 4 ff . NotAktVV

 

§§ 18 bis 20 Urkundensammlung

 

entfällt weitgehend, jetzt §§ 31 f. NotAktVV

 

§ 20 Abs. 5 Verwahrte Erbverträge

 

§ 8 DONot

 

§ 21 Wechsel- und Scheckproteste

 

entfällt, geregelt in § 45 NotAktVV

 

§ 22 Nebenakten

 

entfällt

 

Abs. 1

 

vgl. § 40 NotAktVV

 

Abs. 2

 

vgl. § 41 NotAktVV

 

§ 23 Generalakten

 

entfällt, geregelt in § 46 NotAktVV

 

§ 24 Übersichten über die Urkundsgeschäfte

 

§ 7 DONot

 

§ 25 Übersichten über die Verwahrungsgeschäft

 

§ 9 DONot

 

§ 26 Feststellung und Bezeichnung der Beteiligten

 

 

 

Abs. 1 Feststellung

 

entfällt, geregelt in §§ 10, 40 Abs. 4 BeurkG

 

Abs. 2 Bezeichnung

 

§ 5 DoNOt

 

§ 27 Verwahrungsgeschäfte

 

§ 10 DONot

 

§ 28 Allgemeines zur Herstellung der Urkunden

 

entfällt, geregelt in § 3 Abs. 2, 3 NotAktVV 

 

§ 29 Herstellung der Urschriften pp

 

§ 12 DONot

 

§§ 30 bis 31 Heften und Siegeln von Urkunden

 

§ 14 DONot

 

§ 32 Prüfung der Amtsführung

 

§ 15 DONot (Details in §§ 16 ff .)

 

NotAktVV / DONot-Kommentar

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