Viele Kanzleien möchten die digitale Leistungen, beispielsweise im Zusammenhang mit ADDISON Direkt, auf einfachem Weg an ihre Mandanten weiterberechnen. Auf Basis Ihres Feedbacks haben wir dieses Thema priorisiert und die Weiterentwicklung des Weiterberechnungsmanagers gezielt vorangetrieben.

Bereits jetzt verfügbar: Weiterberechnung digitaler Leistungen über die Kanzleiorganisation

Im ersten Schritt haben wir im Juli die bestehende Weiterberechnung in ADDISON/ADDISON AKTE um die Digitalisierungspakete sowie neue Lösungen aus ADDISON Direkt erweitert. Soweit die Weiterberechnung aktiviert ist, erfolgt automatisch auf Basis der monatlich bereitgestellten Rechnungsdetails die Weiterberechnung an den Mandanten über die Kanzleiorganisation.

Ab Ende August: Erweiterte Möglichkeiten für die Weiterberechnung

Ende August planen wir die kontrollierte Auslieferung eines deutlich erweiterten Funktionsumfangs, der direkt auf Ihrem Feedback der vergangenen Monate basiert. Im zweiten Schritt ermöglichen wir die komfortable Weiterberechnung als Auslagenersatz nach § 3 StBVV oder auf Basis einer Vergütungsvereinbarung nach § 4 StBVV.
Sie können dabei individuell festlegen:

In welcher Höhe?

  • 1:1 als Auslagenersatz
  • Als Bestandteil einer eigenen Kanzleileistung auf Basis einer Vergütungsvereinbarung

Wann?

  • Monatliche Bereitstellung der entsprechenden Rechnungspositionen
  • Quartalsweise Bereitstellung der entsprechenden Rechnungspositionen

Was?

  • Weiterberechnung von ADDISON-Direkt-Leistungen
  • Einbeziehung eigener Positionen und Leistungen

Wie?

  • Einzelausweis der Positionen
  • Zusammenfassung zu einer Position bzw. digitalen Zusatzleistung

Die erstellten Vorlagen können den Mandanten flexibel zugeordnet werden.

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