Recht & Verwaltung21 März, 2018

Arbeiten Sie mit winra nun auch DSGVO-konform


Mit Wirkung zum 25. Mai 2018 wird die Europäische Datenschutz-Grundverordnung in Kraft treten. Bei Nichteinhaltung können für Unternehmen Bußgelder in Höhe von bis zu 4% des weltweit erzielten Jahresumsatzes anfallen. Daher werden Unternehmen zukünftig weitaus mehr Aufwand betreiben müssen, um den geänderten Datenschutz-Anforderungen gerecht zu werden. Mit winra können Sie nun auch DSGVO-konform arbeiten. Unsere Rechtsabteilungssoftware hat zahlreiche Erweiterungen erfahren, damit Sie den Anforderungen der DSGVO gerecht werden. Dazu gehören Funktionen wie:

- Verarbeitung der Daten gemäß Zweckbindung, Datenminimierung und zeitlicher Speicherbegrenzung

- Auswertung und Auflistung der personenbezogenen Daten in einem gängigen Format (“Recht auf Auskunft”)

- Bearbeitung und Bereinigung der Daten (Recht auf “Vergessenwerden”), auch auf Grundlage von zahlreichen Auswertungen. Dies betrifft die Berichtigung, Änderung, Löschung und Anonymisierung aller Daten

- Auswertung und die Auflistung der bearbeiteten Daten, z.B. Liste der gelöschten Daten in einem gängigen Format

- Export der personenbezogenen Daten in einem gängigen Format (“Recht auf Datenübertragbarkeit”)

- Dokumentation der durchgeführten Tätigkeiten und Bearbeitungen etwa nach Zeitraum, User etc.

- Spezielle Nutzerberechtigungen, um o.a. Maßnahmen durchführen zu können

„Mit unserer modernen Software speziell für Rechtsabteilungen werden nicht nur alle personenbezogenen Daten gemäß den Anforderungen der DSGVO verarbeitet und ausgewertet, sondern Sie profitieren auch von vielen weiteren Funktionen und Modulen. Dazu gehören u.a. die elektronische Akte, das professionelle Dokumentenmanagement, das Kontakt- und Beteiligungsmanagement, das Terminmanagement, der Litigation-Report und das Risikocontrolling.

Passende Themen durchstöbern
winra
Effizienter arbeiten mit elektonischen Akten
Back To Top