Digitaldienstleistungen in der Insolvenzverwaltung

Autor der Leseprobe: Professor Dr. Hans Haarmeyer, Mötzingen
und Rechtsanwalt Charalambos Bograkos, Berlin

Die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters wirft regelmäßig die Frage auf, ob die Kosten für die Beauftragung spezialisierter Rechtsanwälte zur Ermittlung und Durchsetzung von Anfechtungsansprüchen gerechtfertigt waren und somit als Masseverbindlichkeiten erstattungsfähig sind oder von der Vergütung des Insolvenzverwalters abgezogen werden sollten.

Der Beschluss des LG Hannover vom 29.10.2024 (11 T 5/24) hat in Bezug auf die Digitalisierung von Daten und die Nutzung künstlicher Intelligenz (KI) bei Insolvenzverfahren und der Ermittlung von Anfechtungs- und Haftungsansprüchen erhebliche praktische Auswirkungen, auch in Bezug auf die Vergütung.

Es stellt sich die Frage, wie die Tätigkeit der Ermittlung im Vergleich zu den regulären Aufgaben eines Insolvenzverwalters qualifiziert werden kann, da diese bereits durch die reguläre Vergütung abgedeckt sind.

Professor Dr. Hans Haarmeyer und Rechtsanwalt Charalambos Bograkos analysieren in der ZInsO den Beschluss des LG, berichten über die bisherige Rechtsprechung zu diesem Thema und schließen mit
einer kritischen Bewertung sowie einer handlungsorientierten Empfehlung für die Praxis ab.

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