Die Regelungen in § 36 InsO und § 811 ZPO wurden zum 01.12.2021 und auch zum 01.01.2022 geändert, und zwar zunächst durch das Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz und sodann durch das Gerichtsvollzieherschutzgesetz.

Eine Synopse mit dem Ziel, die Änderungen im Überblick leichter nachvollziehen zu können, finden Sie in der Leseprobe Heyn, InsbürO 2022, 65. Dabei werden die Änderungen durch Fettdruck gekennzeichnet.

Haben Sie Interesse an der Synopse von Insolvenzsachbearbeiterin Michaela Heyn zu den doppelten Änderungen von § 36 InsO und § 811 ZPO, dann können Sie hier den Fachbeitrag kostenlos herunterladen.

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