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Recht & Verwaltung06 Januar, 2021

RVG-Reform – Ein Überblick zum KostRÄG 2021

Kostenloses Online-Seminar am 20.01.2021 | 16.00 – 17.30 Uhr
Anerkennung als Fortbildungsveranstaltung nach § 15 FAO


Inhalt des Online-Seminars

Der Bundestag hat am 27. November einstimmig die RVG-Anpassung beschlossen. Das Gesetz hat am 18. Dezember 2020 den Bundesrat passiert, damit es am 1. Januar 2021 in Kraft treten konnte. Alle wichtigen Details zu den Normänderungen des RVG erfahren Sie in diesem Online-Seminar. Unser Referent stellt die Änderungen im anwaltlichen Vergütungsrecht durch das Gesetz zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 - KostRÄG 2021) vor und geht dabei auf folgende Themen ein:

  • Anrechnung von Gebühren
  • Prozess- und Verfahrenskostenhilfe
  • Beratungshilfe
  • Zivilsachen
  • Familiensachen
  • Fachgerichtsbarkeiten
  • Strafsachen
  • Auslagen
  • Parteireisekosten
  • Übergangsrecht zum KostRÄG 2021 (§ 60 RVG)


Referent und Moderation

 

Hagen Schneider

Dipl.-Rechtspfleger, Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt

 

Anke Klinger

Produktmanagerin Anwaltspraxis Premium,
Wolters Kluwer Deutschland

Anmeldung in nur 2 Minuten

Das Online-Seminar ist Teil unseres Online-Moduls Anwaltspraxis Premium. Testen Sie das Online-Modul jetzt unverbindlich 30 Tage kostenlos (keine Kündigung notwendig) und nehmen Sie am Online-Seminar teil. Darüber hinaus erhalten Sie u. a. Zugriff auf unsere digitalen Assistenten sowie über 100 Top-Titel aus 14 Rechtsgebieten. Eine Übersicht der Inhalte des Moduls und die Highlights je Rechtsgebiet finden Sie hier.

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3. Seminar-Anmeldung

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Was ist im Modul enthalten?

  • Mindestens 12 Online-Seminare nach § 15 FAO pro Jahr
  • Digitale Assistenten: Formular-Assistent, Schmerzensgeld-Assistent, Anwaltsgebühren Online
  • Über 100 Top-Titel aus 14 Rechtsgebieten, inkl. 9 Zeitschriften
  • Entscheidungssammlungen BGHZ und BGHSt
  • Aktuelle Inhalte zur Corona-Krise im Zivil- und Arbeitsrecht
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