Der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) und die Europäische Bankenaufsicht (European Banking Authority, EBA) wollten gemeinsam mehr finanzielle Transparenz sicherstellen und die europäischen Banken und Investmentgesellschaften harmonisieren. Daher führten sie die Eigenkapitalrichtlinie (Capital Requirements Directive IV, CRD IV) ein, die am 1. Januar 2014 in Kraft trat. Die Verordnung erfordert zwei Berichte: Common Reporting (COREP) und Financial Reporting (FINREP).

Ziel des COREP ist es, die Transparenz in aufsichtrechtlichen Berichten zu erhöhen und die Anforderungen an Kapital und Risiken zu standardisieren. Hierzu wird von den meldenden Unternehmen die Offenlegung granularer Daten gefordert, insbesondere, was Kreditrisiko, Marktrisiko, operatives Risiko, Eigenmittel und Kapitaladäquanzquoten anbelangt. Laut PWC wirkt sich COREP in vier Bereichen auf die Mitglieder des europäischen Bankensektors aus: 

  1. COREP standardisiert die Berichtspflichten europaweit: Vor der Implementierung von COREP bestanden zahlreiche Berichtspflichten unterschiedlicher Aufsichtsbehörden.
  2. Ein zentrales Repository für Bankdaten: Ein zentrales Repository gewährleistet ein besseres Verständnis, Management und Identifizierung der Risiken, die für grenzüberschreitend arbeitende Unternehmen bestehen.
  3. Ermöglichung von Analysen: Durch standardisierte Informationen ist es einfacher, Trends vorherzusagen, Begutachtungsprozesse (Peer Reviews) durchzuführen, Risiken zu analysieren und Bankinstitute eins zu eins anzuzeigen.
  4. Gemeinsame Nutzung von Daten: Eine Mustervorlage der erforderlichen Daten aus einem zentralen Repository ermöglicht es, die Daten wesentlich effektiver gemeinsam mit Behörden, Aufsichtsgremien, ESRB und ESAs zu nutzen.

COREP fordert von Bankunternehmen, dass sie sich durch eine Reihe von Vorlagen, Datenanforderungen, Datengranularität, XBRL und Einreichungsfristen kämpfen. Die Verordnung verlangt von allen Kredit- und Investmentunternehmen, die im EWR tätig sind, dass sie monatlich oder vierteljährlich COREP-Berichte bei der nationalen Aufsichtsbehörde einreichen. Insgesamt müssen sie fünf Berichte vorlegen:

  • Gruppensolvabilität/Großkredite
  • Marktrisiko
  • Kapitaladäquanz
  • Kreditrisiko
  • Operatives Risiko
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EBA Aufsichtsberichte
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