Steuerberater hält ein Tablet in der Hand
Steuern und Buchhaltung19 Februar, 2024

Aktueller Stand der E-Rechnung in Deutschland

Der aktuelle Stand zur E-Rechnung in Deutschland

Alles, was Sie jetzt wissen müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag und in unserem Whitepaper zur E-Rechnung.

Die Gesetzgebung zur obligatorischen E-Rechnung steht in den Startlöchern. Hintergrund ist die Entwicklung einer effizienteren Rechnungsabwicklung und die Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug auf europäischer und nationaler Ebene.

Das wichtigste zur E-Rechnung in Kürze 
(Stand: Februar 2024)

Vorgesehene Regelungen des Wachstumschancengesetzes (noch nicht verabschiedet):

  1. Einführung der E-Rechnung für B2B-Umsätze zum 01.01.2025
    • Unternehmen müssen E-Rechnungsformat empfangen können
    • Rechnungsversand in Papierform bzw. im PDF Format ist zunächst weiterhin erlaubt

  2. Ausgenommen sind steuerfreie Leistungen sowie Kleinbetragsrechnungen
    (unter 250 € brutto) und Fahrausweise i. S. d. § 34 Abs. 1 UStDV

  3. E-Rechungsversand für alle Unternehmen möglich:
    Vorrang der Papierrechnung entfällt

  4. Zugelassene Formate entsprechend der europäischen Norm EN16931
    (dieser Punkt ist noch nicht abschließend geklärt) 
    • XRechnung
    • ZUGFeRD
    • EDI (Zustimmung des Empfängers notwendig)
  5. Übergangsregelungen für eine Ausstellungs- bzw. Übermittlungspflicht von E-Rechnungen (ursprünglich) wie folgt vorgesehen
    (dieser Punkt ist noch nicht abschließend geklärt) 
    • Ab 01.01.2027: Unternehmen mit Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 €
    • Ab 01.01.2028: Sämtliche Unternehmen für B2B-Umsätze
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