Online-Seminar am 14. November 2024 von 16.00 - 17.30 Uhr:
»Fahrerlaubnisrecht«
Das Konsumcannabisgesetz, mit dem die Teil-Legalisierung von Cannabis umgesetzt wurde, ist per 01.04.2024 in Kraft getreten. Dieses hat zunächst einmal Änderungen innerhalb der Fahrerlaubnis-Verordnung mit sich gebracht. Zwischenzeitlich ist auch der veränderte Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum in den Gesetzestext der Bußgeldvorschrift des § 24a StVG im Rahmen eines gesonderten Tatbestandes aufgenommen worden. In diesem Zusammenhang kann über die Hintergründe, die zur Änderung der Rechtslage geführt haben, berichtet werden.
Neben der Verteidigung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Teilnahme am Straßenverkehr nach Cannabiskonsum werden auch die sich hieran anknüpfenden fahrerlaubnisrechtlichen Fragen, d.h. der verwaltungsbehördliche bzw. verwaltungsgerichtliche Umgang mit diesen Fällen, kritisch hinterfragt.
Füllen Sie das Formular aus und erhalten Sie kostenlos Zugang zum Online-Seminar am 14. November.
Hinweis zu Teilnahmebescheinigungen:
Bitte beachten Sie, dass für die Teilnahme keine Teilnahmebescheinigung nach § 15 Abs. 2 FAO ausgestellt werden kann. Eine Bescheinigung kann nur Modulnutzer:innen des Moduls Anwaltspraxis Premium ausgestellt werden.
Jetzt Anwaltspraxis Premium kostenlos testen