Online-Seminar am 14. November 2024 von 16.00 - 17.30 Uhr:
»Fahrerlaubnisrecht«

Das Konsumcannabisgesetz, mit dem die Teil-Legalisierung von Cannabis umgesetzt wurde, ist per 01.04.2024 in Kraft getreten. Dieses hat zunächst einmal Änderungen innerhalb der Fahrerlaubnis-Verordnung mit sich gebracht. Zwischenzeitlich ist auch der veränderte Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum in den Gesetzestext der Bußgeldvorschrift des § 24a StVG im Rahmen eines gesonderten Tatbestandes aufgenommen worden. In diesem Zusammenhang kann über die Hintergründe, die zur Änderung der Rechtslage geführt haben, berichtet werden.

Neben der Verteidigung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Teilnahme am Straßenverkehr nach Cannabiskonsum werden auch die sich hieran anknüpfenden fahrerlaubnisrechtlichen Fragen, d.h. der verwaltungsbehördliche bzw. verwaltungsgerichtliche Umgang mit diesen Fällen, kritisch hinterfragt.


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Hinweis zu Teilnahmebescheinigungen:
Bitte beachten Sie, dass für die Teilnahme keine Teilnahmebescheinigung nach § 15 Abs. 2 FAO ausgestellt werden kann. Eine Bescheinigung kann nur Modulnutzer:innen des Moduls Anwaltspraxis Premium ausgestellt werden.

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Ulrike Dronkovic

Fachanwältin für Verkehrs- und Strafrecht
Partnerin bei Knabben, Schmitz, Seelhorst & Partner Rechtsanwälte mbB


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